Dabei handelt es sich um ca. 3 LKW-Ladungen Baumischabfälle. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Verwaltung weist mit Nachdruck daraufhin, dass diese Form der Müllablagerung verboten ist und mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR geahndet werden kann und je nach Material sogar ein Strafverfahren nach sich zieht. Sachdienliche Hinweise nimmt die Untere Abfallbehörde (Tel. 02631/803-384) oder jede Polizeidienststelle entgegen.