Der Genehmigungsbescheid enthält verschiedene Änderungsauflagen im Bereich Erneuerbare Energien. Unter deren Berücksichtigung entspricht das neue Planwerk auch den mit der Dritten Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) erst im Sommer 2017 in Kraft getretenen aktuellen landesplanerischen Vorgaben zur Steuerung der Windenergienutzung.
Der Plan soll voraussichtlich noch im Dezember verbindlich werden und den zwischenzeitlich mehr als 10 Jahre alten Regionalplan 2006 ablösen. Damit verfügt die Region Mittelrhein-Westerwald wieder über einen aktuellen Regionalplan, der insbesondere den Städten und Gemeinden als verbindlicher Rahmen bei der planerischen Steuerung der Siedlungsentwicklung sowie der Freiraum- und Infrastruktur dient. Die Steuerung der Windenergienutzung sowie des Rohstoffabbaus, aber auch die Begrenzung des Flächenverbrauchs durch Siedlungsentwicklung stellten die Schwerpunkte dieser Gesamtfortschreibung dar.
Gleichzeitig
mit dem Planaufstellungsprozess endet auch eine politische Ära in der
Planungsgemeinschaft. Der langjährige stellvertretende Vorsitzende Herr Landrat
Rainer Kaul legt zum Ende des Jahres seine Ämter nieder. Herr Kaul war seit
März 1993 ordentliches Mitglied sowohl in der Regionalvertretung, als auch im
Regionalvorstand. Seit dem Jahr 2003 wurde er viermal in Folge zum 1.
stellvertretenden Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft gewählt. Nach 24 Jahren
tatkräftiger Arbeit für die Region in den Gremien der Planungsgemeinschaft
wurde Herr Landrat Kaul nun in der Sitzung der Regionalvertretung vom
Vorsitzenden, Herrn Landrat Lieber, verabschiedet.