„Wir freuen uns, dass das Interesse an diesen Zusammenkünften immer größer wird. Seit 2009 bieten wir regelmäßig regionale Träger- und Leitungskonferenzen an. Besprochen werden hierbei Themen, die für alle Kitas über Träger- und Gemeindegrenzen hinaus von Bedeutung und besonderer Bedeutung sind. Das verstehen wir als einen Beitrag zur Qualitätssicherung in den Kitas, zum gegenseitigen Austausch, zur Vernetzung und zum fachlichen Diskurs“, beschreibt Achim Hallerbach die Motivation für die Konferenzen.
So nutzte er auch die Gelegenheit, den vielen pädagogischen Fachkräften für ihre tägliche engagierte Arbeit zu danken und seine Wertschätzung für dieses Engagement zum Ausdruck zu bringen. Doch Hallerbach ist sich sicher: Dank und Wertschätzung allein werden nicht ausreichen, um dauerhaft gut ausgebildete und motivierte Menschen für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen und auch dort zu halten. Eine angemessene Personalausstattung der Kitas und die besondere Akzentuierung von Leitungsaufgaben sind deshalb zwei gewichtige Punkte, bei denen der Kreisbeigeordnete seine Erwartungen an die avisierte Novelle des Kita-Gesetzes deutlich machte.
Beim Thema Leitungsaufgaben soll eine Befragung von Leitungskräften Erkenntnisse über die aktuellen Anforderungen an Kita-Leitungen liefern. Die hat das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit Rheinland-Pfalz (IBEB) im Auftrag des Kreises entwickelt.
Weitere wichtige Themen waren auch in diesem Jahr der Umgang mit längerfristigen Personalausfällen. „Sie haben in den zurückliegenden Jahren spürbar zugenommen. Ob krankheitsbedingt oder aufgrund ausgesprochener Beschäftigungsverbote bei bestehender Schwangerschaft: Nicht selten stehen Kitas vor dem Problem, dass der vorgegebene Personalschlüssel nicht eingehalten und eine Vertretung nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist“, so Kita-Referatsleiterin Kerstin Schwanbeck-Stephan.
Im Rahmen der Konferenzen wurden noch einmal die – vielfach bekannten – Strategien zur vorübergehenden Personalgewinnung – wie etwa den kurzfristigen Einsatz fachfremder Personen, Springer- oder Feuerwehrkräften oder die Einbeziehung von Eltern besprochen.
Deutlich wurde aber auch: Nicht um jeden Preis kann eine Kita beim gleichzeitigen Ausfall mehrerer Fachkräfte uneingeschränkt ihren Betrieb weiterführen. Insbesondere unter dem Aspekt des Kindeswohles muss nach sorgfältiger Abwägung ggf. auch dann eine Reduzierung der Angebote bzw. Öffnungszeiten erfolgen.
Die vom Land avisierte neue
Förderrichtlinien 2017 für Investitionsmaßnahmen in Kitas, das auf Anregung des
Kreises in allen Kitas initiierte Ansatz von Qualitätsentwicklung im Diskurs,
ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem IBEB, und die Auswirkungen der Prüfung
durch den Landesrechnungshof waren u.a. weitere Themen der Tagesordnung –
ebenso die Vorstellung des Unterstützungsangebotes durch die „Familienhebamme“.