Eine Neuregelung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz sieht vor, dass zum 01.01.2018 der Aufgabenübergang von landesweit gegenwärtig 31 Verbandsgemeindeverwaltungen, die bislang Teilfunktionen der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrgenommen haben, wieder auf die örtlichen Kreisverwaltungen erfolgt.
„Davon betroffen sind im Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach und Linz sowie die Verbandgemeinde Puderbach, die die Aufgabe bereits zum 01.07.2016 an den Landkreis rückübertragen hat,“ so die Abteilungsleiterin für Bauen und Umwelt, Helga Zoltowski.
Allerdings konnten die Verbandsgemeinen einen sogenannten „Folgeantrag auf weitere Aufgabenwahrnehmung“ stellen, der an vier Voraussetzungen geknüpft ist:
Der Antrag musste bis zum 30.06.2017 gestellt sein.
Die Verbandsgemeinde muss größer als 25.000 Einwohner sein. Es kann eine Größe von mehr als 21.000 Einwohnern genügen, wenn eine positive Bevölkerungsprognose vorliegt.
Die weitere Aufgabenwahrnehmung muss insgesamt und auf Dauer wirtschaftlich sein.
Die Zustimmung des jeweils betroffenen Landkreises muss vorliegen.
Einen solchen Folgeantrag hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach über den Landkreis und die obere Bauaussichtsbehörde der SGD Koblenz an das zuständige Finanzministerium in Mainz gerichtet.
Die dabei vorgelegte positive Bevölkerungsprognose konnte allerdings von dem am Verfahren beteiligen Statistischen Landesamt nicht nachvollzogen werden.
Insofern liegen laut dem Ministerium die Voraussetzungen für eine Übertragung der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach nicht vor.
„Trotz dieser Entscheidung
werde ich dafür sorgen, dass in der Verbandsgemeinde Asbach eine
bürgernahe Lösung vor Ort zur Verfügung steht“, so der künftige Landrat Achim
Hallerbach. „Wir werden beispielsweise gemeinsam mit der
Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßige Sprechstunden anbieten, die die
Bürgerinnen und Bürgern oder aber auch die Planungsbüros für ihre Bauanliegen
nutzen können. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Serviceleistung
muss selbstverständlich mit den Verantwortlichen vor Ort noch gesprochen
werden. Wir als Kreisverwaltung stehen für eine bürgernahe Lösung zur
Verfügung.“