Nach dem Eindruck des Kreisjugendamtes ist es so, dass die Kita-Träger, - und oft sind es die Kommunen als Bauträger -, zunächst einmal in Vorleistung treten und die Mittel üblicherweise erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen abrufen.
„Wenn dann zeitnah die Mittel fließen würden, wäre das sicherlich im Interesse der Kommunen wie auch des Bundes. Allerdings gibt es aus unserem Jugendamtsbezirk Beispiele, in denen Trägern durch das Land mitgeteilt wurde, dass die Auszahlung der Mittel „aus haushaltsrechtlichen Gründen“ erst im Jahr nach der Vorlage des Verwendungsnachweises möglich ist. Das hat nach meinem Eindruck wenig mit einem „schleppenden Mittelabruf“ seitens der Städte und Gemeinden – wie auch der freien Träger – zu tun. Hier wird eher mit dem Geld des Bundes Cash-Flow-Management betrieben und für andere Zwecke zwischenzeitlich verwendet,“ so Achim Hallerbach.
Hinzu komme, dass die „Hürden“ für die Antragstellung in den vergangenen Jahren so hoch gesetzt wurden, dass viele Träger im Jugendamtsbezirk auf die Beantragung der sogenannten Ausstattungspauschalen gänzlich verzichtet haben.
Wichtig für einen bedarfsgerechten und zeitnahen Kita-Ausbau, einschließlich zügigem Mittelabruf, wären deshalb nach Hallerbachs Auffassung frühzeitig bekannte Fördervoraussetzungen, ein transparentes und offen kommuniziertes Verwaltungsverfahren und Planungssicherheit für die Bauträger. „Wenn von der Beantragung der Förderung bis zur Bewilligung der Mittel ein ganzes Jahr vergeht, kann ich durchaus auch Kommunen und freie Träger verstehen, die sich da zunächst einmal in Zurückhaltung üben“, so Achim Hallerbach.
Das Kreisjugendamt erlebe zur Zeit, dass es an vielen Orten die grundsätzliche Bereitschaft von Trägern gibt, auch zukünftig in den notwendigen Kita-Ausbau – auch die räumliche Weiterentwicklung (z.B. durch Anbauten von Schlafräumen oder Mensen) zu investieren – allerdings sei nach dem letzten Antragsstichtag am 15.04.2017 immer noch keine verlässliche Förderkulisse des Landes bekannt und ohne die können die Kommunen die notwendigen Investitionen nicht schultern.
Die Hoffnungen Hallerbachs ruhen nun darauf, dass die landesrechtliche Umsetzung des beschlossenen Bundesgesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Kita-Ausbau zügig kommt. Ansonsten werde Rheinland-Pfalz nicht nur beim Investitionsabruf im Straßenbau ein Schlusslicht sein, sondern auch bei den Kita-Investitionen. Das Vorenthalten der Bundesfinanzmittel für die Kommunen und die Träger müsse endlich beendet werden.