Eine zwei- bis dreijährige
Ausbildung bei der Kreisverwaltung, externe Gastausbildungen sowie der Besuch
der Hochschule bzw. Berufsschule liegen hinter den jungen Absolventen und
Absolventinnen. Neben den theoretischen Kenntnissen, die in der schriftlichen
Prüfung verlangt wurden, mussten die Prüflinge auch beweisen, dass sie
bürgerorientiert und kompetent beraten können.