Die
zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hat das Verbot
mit einer Allgemeinverfügung für die Jahre 2017 bis 2020 verlängert. Die
Schonzeit dient dazu, den Aal–Laicherbestand zu erhöhen, in dem Blankaale auf ihrer
Laichwanderung in die Sargassosee (Atlantik) auch im Rhein nicht gefangen
werden dürfen. Diese Schutzmaßnahme ist
Teil eines gesamteuropäischen Projekts zur Sicherung des Aalbestandes.