In seiner Einführung hob der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach die große Bedeutung einer frühzeitigen und rechtssicheren Nachlassregelung und Betreuungsverfügung für den Krankheits- und Versorgungsfall hervor. „Auch wenn man die Vorstellung gerne verdrängt, dass man seine Lebensumstände vielleicht eines Tages nicht mehr selbst bestimmen kann, sollte man Regelungen treffen, die sicherstellen, dass man die Entscheidungsgewalt über sein wirtschaftliches und ärztliches Handeln in der Hand eines vertrauten Menschen weiß, den man explizit dazu bestimmt hat“, so Achim Hallerbach. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir Möglichkeiten aufzeigen, den Nachlass, insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieb, das Eigentum und das Leben im Versorgungsfalle zu regeln.“ Mit einem Zitat von Konfuzius „Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das heute zu Ende geht“, leitete der 1. Kreisbeigeordnete Hallerbach über zu dem Referenten Dr. Andreas Schumacher, Notarassessor und Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
Dieser erkundigte sich zunächst einmal bei seinen Zuhörern, wer denn schon Regelungen für den Erb- und Versorgungsfall getroffen habe. Die anteiligen Rückmeldungen aus dem Zuhörerkreis deckten sich mit wissenschaftlichen Erhebungen, die bundesweit nur eine geringe und unzureichende Verfügungsgestaltung feststellte.
„Ich kann heute Abend nicht das gesamte weite Feld zu diesem Themenkomplex im Detail vorstellen. Doch ich möchte anregen, sich selbst die richtigen Fragen zu stellen, um Vorkehrungen allein oder mit notarieller Unterstützung treffen zu können“, umschrieb Dr. Schumacher die Zielvorgabe seines Vortrages.
Anhand von alltäglichen Beispielen schilderte der Rechtsexperte die Konsequenzen, die sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben, wenn es der Erblasser versäumt, seinen Nachlass zu regeln. Das Publikum wurde - gemäß dem Motto: Wie würden sie entscheiden? – vor der Auflösung einer Fallkonstellation um seine rechtliche Beurteilung gebeten. Meist unterschieden sich die gesetzlichen Entscheidungen deutlich vom Rechtsbewusstsein des Zuhörerkreises. „So was wollen wir nicht!“ war aus der Zuhörerrunde zu hören. „Wenn sie vermeiden wollen, dass Nachlassgerichte über die Verteilung ihres Vermögens entscheiden und die Erben dadurch in ihrer Verfügungsgewalt über den Nachlass deutlich behindert oder sogar blockiert sind, dann sollte der Erblasser bereits frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen oder verfassen lassen“, so der dringliche Rat von Dr. Schumacher.
Im Weiteren stellte der Rechtsexperte in seinem lebendigen Vortrag verschiedene Fallkonstellationen im Krankheits- und Betreuungsfalle dar. Auch hier zeigte sich, dass fehlende Verfügungen die Betroffenen der Entscheidungsgewalt des Betreuungsgerichtes ausgesetzt sind. Oftmals wurde dabei gegen den – leider nicht mehr justitiabel umsetzbaren – Willen des Kranken und seiner Angehörigen entschieden. Vorbeugend bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht an, um solche Situationen zu vermeiden.
„Wenn sie nichts unternehmen, werden irgendwann die Gerichte über ihr Wohlergehen entscheiden!“, lautet das Fazit von Dr. Andreas Schumacher.
„Angesichts aktueller
gerichtlicher Entscheidungen, die Inhalte und Form von Verfügungen kritisch
überprüfen, kann nur jedem geraten ´werden, sich professioneller Unterstützung
zu bedienen, damit man nicht dereinst sagen muss: „Hätte ich doch bloß
vorher…“, gab Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde dem
Zuhörerkreis in seinem Schlusswort mit auf den Weg.