„Mit der dritten Fortschreibung des LEP IV setzt die Landesregierung die aktuellen Koalitionsvereinbarungen zum Thema Windkraft um“, führt der 1. Kreisbeigeordnete und Planungsdezernent Achim Hallerbach an. Im Zuge des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens waren neben den Kommunen und Landkreisen auch die Verbände, Behörden und Institutionen beteiligt. Ebenso war die Öffentlichkeit aufgefordert Anregungen zum Entwurf zu äußern.
Der Entwurf sieht vor,
zusätzliche Gebiete zu definieren, in denen künftig keine Windenergieanlagen
aufgestellt werden dürfen. „Damit sollen viele Regelungen, die bislang
Einzelfallprüfungen durch die zuständigen Fachbehörden zur Folge hätten, bzw.
an Ausnahme- und Befreiungstatbestände geknüpft sind, wegfallen und durch eine
restriktivere Ausschlussregelungen ersetzt werden“, informierte Achim
Hallerbach.
Die zukünftigen Ausschlussregelungen sollen nun auch für folgende Gebiete gelten: die Kernzonen der Naturparke (z. B. Rhein-Westerwald), den gesamte Naturpark Pfälzerwald, alle Natura 2000 Gebiete mit sehr hohem Konfliktpotenzial wie z.B. das Engerser Feld, der Asberg bei Kalenborn, das Grubenfeld in Asbach und die Buchholzer Heide. Des Weiteren für Wasserschutzzonen mit höchsten Schutzstatus der Kategorie 1, den Rahmenbereichen des „Welterbe-Gebietes Oberes Mittelrheintal“ und „Limes“, die sogenannten „Landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften“ der höchsten Bewertungsstufen 1 und 2, in einem Korridor entlang des Rheins. Auch sollen Gebiete mit zusammenhängendem Laubholzbestand, der älter als 120 Jahre ist, für Windenergieanlagen tabu sein.
Das neue Entwurfskonzept sieht allerdings noch weitergehende Vorgaben vor: Es ist vorgesehen die Regelungen zur Mindestanzahl der Windenergieanlagen (mind. drei Anlagen) im räumlichen Verbund zu einem verbindlichen Ziel aufzustufen und die Mindestabstände zu Siedlungen zu erweitern. „Demnach sollen die Abstände bei Anlagen unter 200 Meter Gesamthöhe 1.000 Meter betragen, bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe 1.100 Meter. Dies ist zwar grundsätzlich zu begrüßen,“ so Margit Rödder-Rasbach von der Unteren Planungsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied, „allerdings sollen lediglich bestehende Siedlungen, wie Wohn-, Misch-, und Kerngebiete nach dem Baugesetzbuch und nicht die Flächennutzungsplangrenzen Berücksichtigung finden, die noch unbebaute Siedlungsflächen enthalten,“ bemängelt sie.
Die Kreisverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme im Beteiligungsverfahren diese Regelung kritisiert und um Berücksichtigung der kommunalen Flächennutzungsplanung im Sinne des planerischen Gegenstromprinzips gefordert. „Darüber hinaus haben wir auch darauf verwiesen, weitere Siedlungsgebiete und -flächen mit einer Sondernutzung, die einen ähnlich hohen Schutzstatus, wie Wohngebiete haben, wie zum Beispiel Klinik-, Wochenend- und Ferienhausgebiete in die Abstandsregelung einzubeziehen. Diese wurden aus unserer Sicht offenbar bei der Planung vergessen“, betont Planungsdezernent Achim Hallerbach.
Da diese neuen Entwurfsvorgaben sowohl in den laufenden Regionalplanfortschreibungen als auch in den derzeitigen Bauleitplanverfahren der Kommunen entsprechend zu berücksichtigen sind, sieht Margit Rödder-Rasbach den ohnehin schon geringen Handlungsspielraum zur Steuerung der Windenergie durch die Aufstellung von Teilflächennutzungsplänen in den Verbandsgemeinden des Landkreises noch weiter schwinden.
Alle planenden Kommunen haben bislang entweder ihre Flächennutzungsplanverfahren zur Steuerung der Windenergie in Ermangelung geeigneter Flächen auf der Grundlage der ohnehin schon umfangreichen Restriktionen, wie zum Beispiel Mindestabstände zu anderen Nutzungen oder Artenschutz bereits eingestellt oder auf Eis gelegt. Die neuen, engeren Regelungen nehmen voraussichtlich auch noch den letzten Kommunen, die ihre Planverfahren aktuell gestoppt haben, die Möglichkeit die Ansiedlung von Windenergie auf kommunaler Ebene aktiv steuern zu können. „Vielerorts wurde seit Jahren vergeblich viel Zeit und Geld in Planungskosten und Verfahren gesteckt. Wenn auch die letzten Kommunen, die ihre Planverfahren zurzeit auf Eis gelegt haben nicht mehr weiter machen können, haben wir im Landkreis Neuwied die Besonderheit, dass weder geeignete raumbedeutsame Flächen für die Windenergie auf der Ebene des Regionalplanung noch eine Steuerung auf kommunaler Ebene möglich ist. Dies ist quasi eine Art Alleinstellungsmerkmal in der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald“, betont der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.