Bei der Erschließung eines neuen Baugebietes treffen die Gemeinden wichtige Entscheidungen: z.B. wie soll das Straßennetz aussehen? Wie viele Grünanlagen und Kinderspielplätze sind notwendig? Letztlich mündet alles in die Frage: Wie hoch sind die Kosten und welchen Betrag zahlt jeder Grundstückseigentümer?
Auch die vorhandenen Straßen und Wege, über die ein Grundstück erschlossen wird, halten nicht ewig.
Irgendwann kommt der Tag, an dem die Verkehrswege verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen. Dann stellt sich die Frage: Liegt ein Ausbau einer Straße vor oder handelt es sich um eine Instandsetzung, für die keine Beiträge erhoben werden können? Sollen beitragsfähige Maßnahmen über Einmalbeiträge oder wiederkehrenden Beitrag abgerechnet werden?
Ganz einfach sind diese Entscheidungen nicht und sie haben für die Gemeinde und die Anlieger erhebliche finanzielle Auswirkungen.
In den Gemeinderäten, die mit ihren Beratungen und Beschlussfassungen federführend in die Maßnahmen eingebunden sind, führen diese Fragen immer wieder zu Diskussionen.
Die Veranstaltung vermittelt einen Einblick in die Grundlagen des Erschließungs- und Ausbaubeitragsrechts.
Die Gleichstellungsbeauftragten konnten mit Annerose Sprenger eine Referentin gewinnen, die als Sachbearbeiterin in der Verbandsgemeinde Dierdorf im Fachbereich „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ täglich mit diesen Themen befasst ist. Das Seminar wird von Ute Starrmann (VG Puderbach), Andrea Frorath (VG Dierdorf), Doris Eyl-Müller (Landkreis) und der Kreisvolkshochschule ausgerichtet
Infos und Anmeldung bei: Doris Eyl-Müller, Tel.: 0 26 31 – 803 410 oder Email: doris.eylmueller@kreis-neuwied.de