In vielen Gemeinden des Landkreises wird im Moment über mögliche wiederkehrende Beiträge versus einmaligen Beiträgen, den sog. Anliegergebühren bezüglich der Erschließung, bzw. dem Ausbau von Straßen, einschließlich Beleuchtung und Gehwegen etc. diskutiert.
Schon immer wurde vortrefflich darüber gestritten wie hoch der Spielraum für den Gemeindeanteil beim Ausbau ausgeschöpft werden sollte, je höher der Anteil, desto geringer die Kosten für jeden einzelnen Anlieger. Nun kommt in vielen Gemeinden eine weitere Frage hinzu: Behält man das alte System bei, ober werden in Zukunft wiederkehrende Beiträge erhoben, die die Kosten auf alle Anlieger einer „Verkehrseinheit“ verteilt, wobei es dabei wiederrum zwei Möglichkeiten gibt: ein Beitrag auf Grundlage der Spitzabrechnung oder auf Grundlage der geschätzten Investitionsaufwendungen bis zu fünf Jahren.
Eine komplizierte Materie,
die die Referentin Annerose Sprenger vom Fachbereich Natürliche
Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf den
Ratsfrauen durch Beispiele und konkrete Problemstellungen anhand von
Bebauungsplänen und Rechtsgrundlagen verdeutlichte. Annerose Sprenger machte
jedoch auch keinen Hehl daraus, dass heute kaum ein Ausbau ohne Widersprüche
und Rechtsstreitigkeiten abgewickelt werden könne. Die beiden gastgebenden
Gleichstellungsbeauftragten, Ute Starrmann von der Verbandsgemeinde Puderbach
und Andrea Frorath von Dierdorf zeigten sich zufrieden mit dem Seminar,
bewerteten die anwesenden Ratsfrauen das Seminar doch als eine gute
Vorbereitung für anstehende Diskussionen. „Neben der Wissensvermittlung, ist es
uns auch ein Anliegen, dass Netzwerk der Frauen zu stärken“, so Doris
Eyl-Müller, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, „auch in diesem Seminar
konnten Ratsfrauen, über die Erfahrung mit der bereits erfolgten Umstellung
berichten und damit die Argumentationen des „Für“ und „Wider“ bereichern“.
Das nächste
Kommunalpolitische Seminar findet im September zum Thema „Zeitmanagement“ in
Asbach statt.