„Am einfachsten geht dies über
das SEPA-Lastschriftverfahren. Insbesondere im Zusammenhang mit dem
Dauergebührenbescheid können auch die Zahlungen in den Folgejahren nicht aus
Versehen vergessen werden“, so der zuständige Referatsleiter Jörg Schwarz.
„Gegenüber den Vorjahren nimmt die Erteilung der SEPA-Lastschriftmandate daher
auch merklich zu. Es macht ja auch Sinn“, so Jörg Schwarz weiter. Wer noch bis
zum 10. Juni 2017 der Abfallwirtschaft das ausgefüllte SEPA-Formular zukommen
lässt, nimmt noch zum 30. Juni an der automatischen Abbuchung teil. Bei den
bereits bestehenden Mandaten sind lediglich Änderungen der Bankverbindung
mitzuteilen.