“Aufstallung bedeutet nicht zwingend das Unterbringen in einem geschlossenen Stall. Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet“, erklärt Amtstierärztin Ilonka Degenhardt.
Diese Alternative sollte es gerade Haltern von Wassergeflügel und Extensivrassen erleichtern, ihre Tiere tierschutzgerecht unterzubringen. Das Einhalten der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen stellt die zweite Säule dar, um den Eintrag durch indirekte Verschleppung des Erregers möglichst gering zu halten.
Im November wurde das Vogelgrippevirus (H5N8) erstmalig bei Wildvögeln in Deutschland nachgewiesen. Seitdem erfolgten in 15 Bundesländern bei 600 Wildvögeln und in 42 Geflügelhaltungen Nachweise der Vogelgrippe. In Europa sind mittlerweile 23 Staaten betroffen. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) hat die Ausbreitung des Virus in Deutschland ein „nie zuvor bekanntes Ausmaß“ angenommen. Am 23.01.2017 wurde zudem in Schleswig-Holstein ein anderer hochansteckender Subtyp (H5N5) in einem Putenbestand nachgewiesen.
Derzeit kommt es häufig zu Meldungen toter Vögel (Wasservögel, Greifvögel) im Kreisgebiet. „Diese werden von uns eigesammelt und ins Landesuntersuchungsamt zur Untersuchung auf Vogelgrippe gebracht. Bis dato wurde keine Vogelgrippe nachgewiesen“, ergänzt Degenhardt.