Mit dieser Erklärung bestätigt der Anlieferer, dass er keine gefährlichen Abfälle wie Asbest, Mineralfasern oder Teer „unerlaubt und ungesehen“ in die Container abgeworfen hat. Der Hintergrund: Eine Vermischung von gefährlichen Abfällen mit Sperrmüll oder anderen Abfällen ist unzulässig. Gefährliche Abfälle müssen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes zwingend separat erfasst und speziellen Entsorgungswegen zugeleitet werden. Die Abgabe von Glasfasern, Steinwolle, Asbest und teerhaltigen Abfällen kann deshalb nur getrennt voneinander und nur am Wertstoffhof Linkenbach erfolgen. Wegen der Verwechslungsgefahr von Bitumen und Teer müssen auch Dachpappe, Schweißbahnen, Onduline u.ä. in Linkenbach abgegeben werden.
Die Anlieferungserklärung sollte
nach Möglichkeit bereits vor einer geplanten Anlieferung unter www.abfall-nr.de heruntergeladen und
vorbereitet werden. Das vermindert Wartezeiten an den Wertstoffhöfen. Die
Kreisverwaltung bittet um Verständnis für diese notwendig gewordene Maßnahme.
Info: Bürgertelefon der Abfallberatung, Tel. 02631 803-308.