Die in den kommenden Wochen versendeten Gebührenbescheide weisen gegenüber den Vorjahren allerdings eine Neuerung auf: Sie werden zu Dauergebührenbescheiden! „Das heißt, der Bescheid gilt auch für die Folgejahre, sofern sich nichts ändert. Erst bei einer Änderung, wie z.B. durch den Ein- oder Auszug von Personen, wird der Bescheid durch einen neuen Bescheid ersetzt. Der jetzt versendete Dauergebührenbescheid kann also viele Jahre seine Gültigkeit behalten, daher ist er sorgsam aufzubewahren“, erklärt der zuständige Referatsleiter Jörg Schwarz.
Damit der jährliche Zahlungszeitpunkt (der 30. Juni) nicht vergessen wird, empfiehlt die Abfallwirtschaft, sofern nicht schon geschehen, ihr ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Hierdurch erfolgt die Abbuchung der Gebühren automatisch zum Fälligkeitstermin und mögliche Mahngebühren und Säumniszuschläge können vermieden werden. Auch Überzahlungen können so auf einfachem Weg zurückerstattet werden.
In
den kommenden Wochen werden ca. 65.000 Gebührenbescheide für das Jahr 2017
verschickt, erfahrungsgemäß sind dann die Telefonleitungen der Mitarbeiterinnen
in der Gebührenveranlagung überlastet. „Sie können die Arbeit der
Mitarbeiterinnen unterstützen, indem die Änderungswünsche schriftlich per
E-Mail oder per Post mitgeteilt werden. Alle Änderungen werden nacheinander
abgearbeitet“, so Jörg Schwarz. Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen
wird, bittet die Abfallwirtschaft um ein wenig Geduld.