Keine Probleme mit Nitrat in der Trinkwasserversorgung des Landkreises Neuwied

„Nitrat in der Trinkwasseraufbereitung im Landkreis spielt nur eine untergeordnete Rolle und stellt kein Problem dar“, so der 1.Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Achim Hallerbach. Er führt aus, dass keines der zwölf öffentlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen im Landkreis Neuwied technische Verfahren nutzen muss, um Nitrat zu reduzieren, da die verwendeten Rohwässer weit überwiegend bereits unterhalb des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) Nitrat liegen.

Bei den jährlichen Trinkwasseranalysen in den verschiedenen Versorgungsbereichen liegt der Nitrat-Gehalt bei maximal 35 bis 40 mg/l Nitrat berichtet Michael Heumann, Umweltschutzingenieur, der für die Trinkwasserüberwachung im Gesundheitsamt zuständig ist und ergänzt, dass es auch in den vergangenen Jahren keine Überschreitungen des Trinkwasser-Grenzwertes gegeben hat.

Als Gründe für die sichere Einhaltung des Grenzwertes sieht 1.Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach die „Anstrengungen der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen in den letzten Jahren“. So wurden zum vorsorgenden Trinkwasserschutz immer mehr landwirtschaftliche Flächen in Wasserschutzgebieten angekauft und folglich nicht mehr landwirtschaftlich bearbeitet. Auch der Dialog mit den Landwirten, sowie die Festsetzung von Rechtsverordnungen für die jeweiligen Wasserschutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz.

„Ebenfalls ist festzuhalten, dass sich im Landkreis Neuwied bislang keine Großbetriebe mit intensiver Tierhaltung niedergelassen haben, sodass die Gülleverwertung regional in umweltverträglichen Mengen erfolgt“, ergänzt Thomas Ecker, Agraringenieur von der Unteren Landwirtschaftsbehörde. Weiter führt er an, dass ca. 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Kreis Neuwied als Grünland genutzt werden; mit einem hohen Anteil an extensiv genutzten Vertragsnaturschutzflächen.

Die Europäische Kommission hat Ende April beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Grund- und Oberflächenwässer mit Nitrat nicht ausreichend angegangen werde. Diese steigende Nitratbelastung führe bei den Wasserversorgungsunternehmen zu einer technisch aufwendigeren – und damit teureren – Wasseraufbereitung um weiterhin einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

Nitrate entstehen überwiegend beim Abbauprozess von eiweißhaltigen Verbindungen sowohl in Böden, als auch in Gewässern und sind einer der Hauptnährstoffe für Pflanzen in der Landwirtschaft. Zu hohe Gehalte an Nitrat können negative gesundheitliche Auswirkungen mit sich bringen.


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