Bei den durchzuführenden Arbeiten handelt es sich um Maßnahmen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich sind, deren Durchführung aber bei halbseitiger Sperrung und entsprechender Verkehrsregelung durch eine Lichtsignalanlage nicht möglich ist.
Die Umleitungsstrecke über die Westerwaldstraße, B 256, K 105 (Bonefeld) zurück auf die K 104 (und umgekehrt) wird entsprechend ausgeschildert.