Zahl der untergebrachten psychisch Erkrankten steigt leicht an

Amtsgericht trifft Entscheidung über eine Unterbringung.

Psychiatriekoordinator Dr. Ulrich Kettler (4.v.l.) und Dezernent Achim Hallerbach (5.v.l.) präsentieren den Bericht der Besuchskommission. Mitglieder der Kommission sind ein Facharzt für Psychiatrie, ein Richter, die Psychiatriekoordinationsstelle, die Betreuungsvereine sowie Vertreter der Selbsthilfe- und Angehörigengruppen. Das Krankenhaus war vertreten durch Dr. Georg Gerken (1.v.l.) und Dr. Reinhard Fröder (3.v.l.).„Die Zahl der im Landkreis Neuwied jährlich zwangsweise untergebrachten Personen stieg seit dem Inkrafttreten des Landesgesetz für psychisch kranke Personen im Jahr 1995 zunächst kontinuierlich auf 250 Personen im Jahre 2007 angestiegen. Seitdem ist die Zahl mit leichten jährlichen Schwankungen nahezu konstant“, bilanzierte der 1. Kreisbeigeordnete und Dezernent des Kreisgesundheitsamtes, Achim Hallerbach. Für das erste Halbjahr 2016 ist nun ein leichter Anstieg zu beobachten, der möglicherweise auf eine Zunahme drogenindizierte Psychosen und Persönlichkeitsstörungen bei jüngeren Patienten zurückzuführen ist.

Wer von einer Unterbringung betroffen ist regelt das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, das sogenannte PsychKG RLP. Menschen, die durch krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ihre Gesundheit oder besonders bedeutsame Rechtsgüter anderer gefährden, können zwangsweise untergebracht werden. Die Fachleute sprechen hierbei von einer Selbst- oder Fremdgefährdung, die als Voraussetzung für eine zwangsweise Unterbringung vorliegen muß.

„Zwangsweise Unterbringungen finden natürlich nicht im rechtsfreien Raum statt, auch psychisch kranke Menschen haben selbstverständlich ihre Rechte“, so Achim Hallerbach. So leitet die für Unterbringungsverfahren verantwortliche Kreisverwaltung Neuwied stets ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ein. Die Behörde ermittelt weitergehende Informationen und, sofern der Patient sich bereits im für den Landkreis Neuwied zuständigen Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach befindet, Angaben von Seiten des Krankenhauses.

Die Behörde gibt dann ein fachärztliches Zeugnis in Auftrag. Sämtliche Unterlagen werden schließlich an das Amtsgericht weitergeleitet. Nach einer persönlichen Anhörung ist es dann ein Richter bzw. eine Richterin, der bzw. die die Entscheidung über eine Unterbringung trifft.

„Das Landesgesetz sieht auch vor, dass eine sogenannte Besuchskommission (§ 29 PsychKG RLP) durch den Kreistag Neuwied berufen wird, um regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechte der untergebrachten Personen nach diesem Gesetz gewahrt sind“, so Achim Hallerbach. In der Kommission, die regelmäßig Besuche im Marienhaus-Klinikum St. Antonius Waldbreitbach durchführt, sind unter anderem ein Facharzt und ein Richter vertreten. „Akten und Unterlagen werden gesichtet und geprüft. Darüber hinaus führen wir als Kommission persönliche Gespräche mit den jeweils untergebrachten Menschen und klären eventuelle Fragen und Probleme mit der Klinikleitung“, beschreibt der 1.Kreisbeigeordnete Hallerbach das Verfahren. Auf der Grundlage des Besuches der Kommission wird ein Bericht erstellt, der dem Krankenhausträger, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, dem Amtsgericht sowie dem Sozialausschuss des Landkreises Neuwied vorgelegt wird.

Für die Geschäftsführung der Besuchskommission ist der Psychiatriekoordinator der Kreisverwaltung Neuwied, Dr. Ulrich Kettler zuständig, der auch für Rückfragen zum Thema zur Verfügung steht. Sie erreichen die Psychiatriekoordinationsstelle unter Tel.: 02631 / 803 - 732 oder – 722, Email: psychiatrie@kreis-neuwied.de. Regelmäßig finden im Landkreis Neuwied Informationsveranstaltungen über psychische Erkrankungen statt, siehe www.psychiatrie-neuwied.de (Veranstaltungskalender).

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