Die
Gefährdungslage für geflügelhaltende Betriebe im Landkreis Neuwied hat sich
hiermit noch einmal verschärft. Der amtstierärztliche Dienst der
Kreisverwaltung Neuwied ordnet somit per Allgemeinverfügung eine
Aufstallungspflicht für Geflügel für den gesamten Landkreis an. Bisher waren
hiervon nur Betriebe, die am Rhein entlang liegen, und einige Stadtteile der
Stadt Neuwied betroffen.
Die verpflichtende Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen im Landkreis Neuwied gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung folgenden Tag.
Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Sie sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.
Geflügelhalter mit geringen Tierzahlen (bis einschließlich 1000 Tiere) haben seit dem Inkrafttreten der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen am 18.November 2016, welche die bisher geltende Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest erweitert, ebenfalls erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, diese umfassen beispielsweise die Sicherung der Ein- und Ausgänge der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Betreten der Ställe nur mit Schutzkleidung und die Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe. Bislang gibt es weder in Deutschland noch weltweit Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem Aviären Influenza A Subtyp H5N8 (Stand 10.11.2016).