Kreisjugendhilfeausschuss berät über Konzepte zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes

Hallerbach: Einführung des „Kinderschutzbogens“ wird Kinderschutzarbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst weiter unterstützen

Mit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Landkreis Neuwied beschäftigte sich erneut der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied. Im Jahr 2015 sind beim Kreisjugendamt Neuwied insgesamt 216 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung eingegangen. Von den Meldungen waren insgesamt 324 Kinder betroffen. Den größten Anteil bei den gemeldeten Gefährdungen machten dabei die Hinweise auf Vernachlässigung von Kindern aus, gefolgt von Anzeichen auf körperliche Misshandlung. Häufigste Hinweisgeber waren erneut Bekannte bzw. Nachbarn sowie die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, dicht gefolgt von Familienangehörigen, Akteuren des Gesundheitswesens bzw. der Schulen.

In allen Fällen wurde vom Jugendamt ein aufwendiges Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Als Ergebnis der Risikoeinschätzungen konnte festgestellt werden, dass in ca. 12,5 Prozent der Fälle eine akute Gefährdung des Kindeswohls vorlag. Hier mussten in der Regel unmittelbare Maßnahmen zum Schutz der Kinder eingeleitet werden. In 26,4 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. In diesen Fällen konnte der Schutz der Kinder in der Regel innerhalb der Familie durch Hilfen des Jugendamtes oder externe Hilfen sichergestellt werden. In 38,9 Prozent der Fälle wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber es existierte ein Hilfebedarf innerhalb der jeweiligen Familien. Der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach stellte hierzu fest, dass zusammengenommen in 77,8 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle das Kreisjugendamt die Kinder entweder durch geeignete Maßnahmen schützen oder aber den betreffenden Familien zumindest eine Hilfe anbieten musste. 

Aufgrund der seit Jahren hohen Fallzahlen im Bereich der Meldungen auf Kindeswohlgefährdung wurden beim Kreisjugendamt Neuwied zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderschutzarbeit vorgenommen. „Im Bereich des Personalmanagements wurde dafür gesorgt, dass nach einer Personalbedarfsbemessung eine größere Anzahl an Fachkräften zur Durchführung der komplexen Aufgaben zur Verfügung steht. Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes nehmen zudem alle an intensiven Fortbildungen im Bereich Krisenintervention und Kinderschutz teil“, erklärte der Dezernent für Kinder, Jugend und Familien, Achim Hallerbach.

Im Hinblick auf Maßnahmen der Organisationsentwicklung wurde durch die Einrichtung eines Gefährdungsdienstes bzw. einer Rufbereitschaft dafür gesorgt, dass sich stets eine ausreichende Anzahl an Fachkräften unmittelbar um eingehende Hinweise auf Kindeswohlgefährdung kümmern kann, ohne durch alltägliche Aufgaben eingeschränkt zu werden. Hallerbach: „Darüber hinaus ist der Allgemeine Soziale Dienst durch diese organisatorischen Maßnahmen rund um die Uhr für die Wahrnehmung der Kinderschutzaufgabe einsatzbereit.“ 

Ferner wurden die Handlungskonzepte für die Kinderschutzarbeit innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes weiterentwickelt. „So wurde u. a. eine Richtlinie zur Wahrnehmung der Kinderschutzaufgabe erarbeitet. Ein weiterer Meilenstein konnte im Jahre 2015 durch die Einführung des sogenannten „Stuttgart-Düsseldorfer Kinderschutzbogens“ erreicht werden. Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes EDV-Diagnoseinstrument, das den Fachkräften der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter dabei hilft, die Gefährdungsrisiken für ein Kind auf mehreren Ebenen einzuschätzen“, erläutert der Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Uwe Kukla. Der Einführungsprozess wurde im Jahre 2015 durch die Universität Koblenz begleitet, vertreten durch Professor Dr. Christian Schrapper. Zum Jahresende konnte der Einführungsprozess abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich werden alle eingehenden Hinweise auf Kindeswohlgefährdung mit Hilfe dieses Diagnoseinstrumentes in EDV-gestützter Version erfasst und bearbeitet. Uwe Kukla, wies bei der Vorstellung des Kinderschutzbogens darauf hin, dass dieser bei der Risikoeinschätzung sehr hilfreich ist, die notwendigen Entscheidungen der Fachkräfte aber nicht ersetzt. Das Verfahren zur Bewertung der Risikosituation der betroffenen Kinder gestalte mit Hilfe des Bogens strukturierter und qualifizierter; allerdings ist die dokumentative Bearbeitung der Fälle auch mit einem weitaus höheren Aufwand verbunden. 

Der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach stellte abschließend fest, dass durch die Einführung des Kinderschutzbogens ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes beim Kreisjugendamt Neuwied gemacht wurde. Die Einschätzung von Gefährdungslagen und Entwicklung von Schutzkonzepten stellt eine sehr hohe Anforderung an die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes dar. Entscheidungen des Jugendamtes im Rahmen der Kinderschutzaufgabe haben jeweils weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung der betroffenen Kinder und deren Familien. Hallerbach weiter: „Der Kinderschutzbogen verfolgt hier u. a. auch das Ziel, durch die Transparenz über das Verfahren die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Hinblick auf die Garantenpflicht abzusichern. Darüber hinaus soll das Instrument natürlich auch dazu beitragen, die von Gefährdungsrisiken betroffenen Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen.“


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