„Seit 1990 sind in Deutschland mehr als 37.000 Menschendurch durch den Konsum illegaler Drogen gestorben. Viele dieser Todesfälle wären vermeidbar gewesen – durch Aufklärung, Angebote zur Risikominimierung und durch Überlebenshilfen“, begründet Achim Hallerbach das Engagement des Kreisgesundheitsamtes.
Neben Aufklärung und Prävention, um auf Gefahren und Risiken des Drogengebrauchs hinzuweisen, ist für den Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel, MdB Cannabis als Medizin ein aktuelles Thema: „Wir möchten die Versorgung der Patienten mit cannabishaltigen Arzneimitteln verbessern. Denn für bestimmte Schmerzpatienten kann Medizinalhanf eine gute Therapie sein, wenn andere Schmerzmittel nicht helfen. Schwerwiegend erkrankten Patienten, die keine Therapiealternative haben, soll es durch den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Diesen Menschen wollen wir helfen und ihnen die Therapie nicht vorenthalten. Die Änderung des Betäubungsmittelrechts ist dabei der richtige Weg. Denn wir wollen einen sicheren und kontrollierten Zugang der Betroffenen unter staatlicher Kontrolle.“
Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. „Selbstverständlich wird es dabei keine allgemeine Legalisierung von Cannabis geben“, fasste Rüddel zusammen.
Unterstützung gibt es auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler: "Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben."
Der Zulassung von Cannabis als Schmerzmittel wird seit längerem verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.
In den letzten Jahren fanden Veranstaltungen in mehr als 60 Städten statt. Durch die Beteiligung von ca. 150 Organisationen und Initiativen in Deutschland hat sich der Gedenktag am 21.Juli zum größten bundesweiten Aktions-, Trauer- und Präventionstag im Bereich illegaler Drogen entwickelt.