Behandelt werden unter anderem neben den Rahmenbedingungen der Aufsichtspflicht auch wichtige Punkte der Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten und Gruppenstunden, Haftung, Jugendschutzgesetz und Kindeswohlgefährdung sowie die versicherungsrechtlichen Situation. Daneben bleibt auch noch genügend Raum, strittige Themen zu diskutieren und auf spezielle Fragen der Teilnehmer einzugehen.
Der Referent, Rechtsanwalt Stefan Obermeier war selbst 15 Jahre ehrenamtlich als Jugendleiter und Vorsitzender beim Kreisjugendring Fürstenfeldbrück tätig. Seit 1994 ist er gefragter Referent zu rechtlichen Themen der Jugendarbeit in der Aus- und Weiterbildung von Jugendleitern sowie der Beratung von Jugendorganisationen und Trägern.
Die Tagesveranstaltung am 29.04. richtet sich an hauptamtliche Tätige und die Veranstaltung am 30.04. an ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Veranstaltungen finden am Außerschulischen Lernort der Abfallentsorgungsanlage des Kreises Neuwied in Linkenbach statt. Zum Erwerb der Juleica (Jugendleitercard) kann die Fortbildung anerkannt werden.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei: Kreisverwaltung Neuwied, Simone Höhner oder Franlin Toma, Tel. 02631-803 621 oder 02631-803 442, jugendarbeit@kreis-neuwied.de.
Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, wird um frühzeitige Anmeldung gebeten. Anmeldeschluss ist der 22.04.2016/ Kosten: 20€ (inkl. Stehkaffee und Mittagessen).