Sofern
sich seit der letzten Abbuchung das Konto geändert hat, sollte dies umgehend
schriftlich gemeldet werden, da bei einer nicht ausführbaren Abbuchung
zusätzlich Bankgebühren anfallen können. Nach dem neuen Sepa-Verfahren müssen
die Daten bereits eine Woche vorher zur Bank gegeben werden. Änderungen können
daher nur berücksichtigt werden, wenn sie der Kreisverwaltung bis 18.06.2016
vorliegen.