Zweckgebunden sind die Mittel entsprechend einer sogenannten Zielvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem zuständigen Fachministerium für die spezifischen „regionalen Herausforderungen zur Integration von Kindern mit Fluchterfahrung und den sich daraus ergebenden zusätzlichen quantitativen und qualitativen Bedarfe in der Kindertagesbetreuung insgesamt“.
Verwenden möchte der Landkreis Neuwied als Träger des Kreisjugendamtes die Mittel im Jahr 2016 nach einem sehr ausgewogenen und zielorientierten Konzept, das in seinen Grundzügen mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden vorbesprochen ist und zu dem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am kommenden Montag grünes Licht geben soll.
„Da die Mittel einerseits flexibel und andererseits zur weiteren und zusätzlichen Verbesserung der Kindertagesbetreuung Verwendung finden sollen, schlagen wir dem Ausschuss vor, einen ganzen Katalog von Maßnahmen mit den Geldern zu unterstützen,“ stellt der zuständige 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach das Konzept des Kreises vor.
Das erstreckt sich u.a. auf die Förderung zusätzlich nötiger Investitionen (Kita-Neubau in Linz), die Finanzierung des Kreisanteils an den Kosten für zusätzliche interkulturelle Fachkräfte in den Kitas, zusätzliche Angebote der Sprachförderung aber auch gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte in den Kindertagesstätten und für Kindertagespflegepersonen. Auch die Verbandsgemeinden sollen mit einem Pauschalbetrag für die besonderen Herausforderungen im Sinne der Zielvereinbarung bedacht werden.
„Besondere Herausforderung wird es sein, unser sehr detailliertes und kleinteiliges Konzept umzusetzen“, beschreibt Hallerbach die ehrgeizigen Pläne des Landkreises, „denn die für 2016 vorgesehen Mittel müssen noch in 2016 im Sinne der Zielvereinbarung ausgegeben werden und ein Bewilligungsbescheid liegt uns bislang nicht vor. Das heißt auch, dass wir ggf. auch noch einmal nachjustieren müssen“.
Sobald die Bewilligung des Landes vorliegt und der Kreisausschuss „grünes Licht“ gegeben hat, sollen die Träger der Kitas bzw. der einzelnen Maßnahmen über das weitere Verfahren informiert werden.
2017 und 2018 kann die Mittelverwendung übrigens durchaus mit einer anderen Schwerpunktsetzung erfolgen.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer nach weniger als zwei Jahren „Laufzeit“ das „Betreuungsgeld“ für Eltern, die für ihr Kind keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die beim Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Gelder fließen nun dem Land und den Kommunen zu.