Der monatliche Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten beträgt derzeit 28 Euro und ist einem Schuljahr für insgesamt zehn Monate zu zahlen. Er betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, für die keine Schulpflicht mehr besteht. Der Eigenanteil konnte bisher auf Antrag erlassen werden, wenn eine bestimmte jährliche Einkommensgrenze unterschritten wurde. Diese Einkommensgrenze wird ab dem Schuljahr 2016/2017 von 10.000 Euro auf 14.000 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 18.500 Euro bei zwei gemeinsam lebenden Personensorgeberechtigten angehoben. Damit profitieren künftig mehr von der neuen Regelung.
Der Entscheidung des Kreistages vorausgegangen war eine interne Prüfung innerhalb der Fachabteilung und ein damit verbundener Vergleich mit anderen Landkreisen. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitigen Einkommensgrenzen unter dem Sozialhilfe-Niveau liegen und damit einer Anpassung bedürfen. „Die neuen Einkommensgrenzen berücksichtigen die aktuell geltenden Regelsätze nach den SGB und der Wohngeldtabelle. Mit dieser Neuregelung werden künftig rund 100 Familien im Landkreis Neuwied entlastet“, so 1.Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach weiter. „Leider ist ein gänzlicher Verzicht für alle derzeitigen Einzahler aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.“