Die Antragsfrist endet am Montag, dem 1. August 2016 und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens.
Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den
nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie
im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Antragsunterlagen sind bei der Kreisverwaltung Neuwied Tel. 02631/803-426 erhältlich.