„Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist es sehr wichtig, frühzeitig gegen gesundheitliche Fehlentwicklungen zu steuern. Risiken von Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionen können durch gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung reduziert werden", so Achim Hallerbach. Der Kreisbeigeordnete betont in seiner Funktion als Gesundheitsdezernent, dass hier die Chance besteht die bereits vorhandenen vielfältigen gesundheitsfördernden Maßnahmen im Kreis kraftvoller zu bündeln.
Dass dies nicht einfach sein wird erkennt man, wenn man die übergeordneten Ziele des Gesetzes betrachtet. „Es sollen gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen von der frühesten Kindheit über die Lebensmitte und das Arbeitsleben bis ins hohe Alter gestaltet werden. Dies ist eine Herausforderung“, hebt die Leiterin des Gesundheitsamtes Beate Kölb hervor.
Im Fokus stehe auch die Unterstützung der betrieblichen Prävention. Die Koordinierungsstellen sollen künftig kleine und mittelständische Unternehmen organisatorisch dabei unterstützen, Projekte zur Gesundheitsvorsorge anzubieten. „Hier haben wir bereits die ersten Anfragen von Werbegemeinschaften, Gewerbevereinigungen und Wirtschaftsforen vorliegen. Wir werden gemeinsam regionale Konzepte und Netzwerke entwickeln“, erklärt Hallerbach. Unternehmen beklagten oft, dass ihnen die Kapazitäten für betriebliche Gesundheitsvorsorge fehlen. Dabei müssten gar nicht immer eigene Angebote gemacht werden. Industrie- und Handelskammern etwa böten auch Projekte an, die von den Mitarbeitern der Betriebe genutzt werden könnten.
„Nun gilt es eine geeignete Kommunikationsplattform zu finden um die vielfältigen Aktivitäten im Landkreis Neuwied zu bündeln um in naher Zukunft die derzeit noch nicht veröffentlichten nationalen Präventionsziele gemeinsam zu gestalten“, so Gesundheitsdezernent Achim Hallerbach.
Die Kosten der Gesundheitsförderungsmaßnahmen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern sowie den Rentenversicherungen getragen. Diese hatten sich Ende Oktober bereits als Nationale Präventionskonferenz in der gesetzlich vorgesehenen Form als Arbeitsgemeinschaft konstituiert. Die nationale Präventionskonferenz legt bundeseinheitlich die Schwerpunkte von Präventionszielen fest.
Die bundesweite Vorgabe von Präventionszielen sah die Leiterin des Gesundheitsamtes Beate Kölb erst skeptisch, da viele Einrichtungen und Institutionen, wie das Gesundheitsamt selbst, in ihren gesundheitsfördernden Maßnahmen bislang selbstbestimmt eigene Ziele formuliert und sehr erfolgreich Maßnahmen umsetzen konnten. Es überwiegt jedoch auch bei ihr die Auffassung, dass durch eine gemeinsame Arbeit an Zielen die Nachhaltigkeit verbessert werden kann.
Einen Vorteil in den bundesweiten Präventionszielen sieht Beate Kölb auch, dass für die Umsetzung des Gesetzes die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verpflichtet wurde. Die Medien der BZgA sind aus den Kampagnen der AIDS-Prävention bekannt sind und versprechen auch für die Zukunft eine hohe Qualität. Landesweite Unterstützung erfolgt zudem durch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG).