„Ich freue mich, dass wir mit der inzwischen fünften Auszahlungstranche all den Maßnahmeträgern jetzt ihre Förderbeträge zukommen lassen können, die sich frühzeitig der Herausforderung des Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren gestellt haben und im Vertrauen auf den Geldfluss durch den Kreis diese Beträge vorfinanziert haben“, freut sich der zuständige Dezernent für Jugend und Familien, der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, und nennt beispielhaft die Neubauten der HTZ-Kita in Asbach und die Erweiterung der Städtischen Kita in Unkel.
„Mit der Auszahlung in 2015 haben wir bereits einen großen Teil (insgesamt mehr als 1,75 Millionen Euro) unserer Zahlungsverpflichtungen im Landkreis eingelöst. Vor uns liegen jetzt noch die Auszahlungen für einige größere Kita-Baumaßnahmen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau von Krippenplätzen für Kinder unter zwei Jahren im Zusammenhang stehen und die vielfach erst im letzten Jahr abgeschlossen werden konnten“, so Hallerbach.
Außerdem erwartet die Stadt Neuwied als Träger des dortigen Jugendamtes in den kommenden Jahren noch eine Finanzierungsbeteiligung an „ihren“ U3-Maßnahmen in Höhe von rund 2,45 Millionen Euro.
Zusätzlich erhalten 16 Kita-Träger, die bereits frühzeitig in den U3-Ausbau investiert hatten, eine Nachzahlung des Landes für neu geschaffene Gruppen. Zur Kompensation der Baukostensteigerungen stellt das Land einen rückwirkenden Betrag zur Verfügung, der die Baukostensteigerungen seit 2007 kompensieren soll. Für insgesamt 20 neue entstandene Gruppen im Kreis erhalten die Träger eine einmalige Nachzahlung in Höhe von 19.750 Euro je Gruppe. „In den Genuss dieser Nachzahlung kommen u.a. die Kommunalen Kitas in Windhagen, Vettelschoß-Kalenborn und Erpel, sowie auch die Ev. Kitas in Rengsdorf und Melsbach“, erläutert Achim Hallerbach. Zur Auszahlung kommen wird aktuell für die beschriebenen Maßnahmen ein Gesamtbetrag von fast rund 690.000 Euro.
In den Genuss der Zahlungen des Kreises kommen insgesamt elf Baumaßnahmen freier und kommunaler Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Neuwied. Sie alle haben im Zuge des seit 01.08.2010 bestehenden Rechtsanspruches Zweijähriger auf Bildung, Erziehung und Betreuung im Kindergarten und den seit 01.08.2013 geltenden Anspruch der Einjährigen auf frühkindliche Förderung das Raumprogramm ihrer Kindertagesstätten ergänzt oder erweitert und Neu- bzw. Umbaumaßnahmen umgesetzt.
„Dabei reicht der Umfang der geförderten Maßnahmen von kleineren Umbauten in Gruppen- oder Sanitärräumen, wie etwa der Einbau kleinkindgerechter Wasch- und Wickelmöglichkeiten über die Erweiterung von Kitas um zusätzliche Gruppen bis hin zum Neubau kompletter Kindertagesstätten“, so der 1.Kreisbeigeordnete.
Hierfür hat der Landkreis Neuwied bislang Kreiszuwendungen in Höhe von rund 3,041 Millionen Euro bewilligt. Mit der nun vom Kreisausschuss beschlossenen Auszahlung werden zunächst die Maßnahmeträger bedient, die frühzeitig in den Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren investiert und ihre Maßnahmen zum Teil schon seit längerer Zeit umgesetzt und komplett abgeschlossen haben.