Der Veranstaltungssaal im Außerschulischen Lernort der Mechanisch Biologischen Abfallbeseitigungsanlage war bis auf den letzten Platz besetzt, als Achim Hallerbach, die zahlreichen Gäste aus Landwirtschaft, Kommunalpolitik und Verwaltung begrüßte. „Die Schlacht um die Scholle ist längst entbrannt – auch hier im Kreis Neuwied“, so Hallerbach in seiner Einleitung.
„In den letzten 15 Jahren sind allein im Kreis Neuwied 1.000 Hektar Landwirtschaftsfläche durch Siedlungs- Infrastruktur und Ausgleichsmaßnahmen für die Nahrungsmittelproduktion verloren gegangen. Im Spagat zwischen sinkenden Erzeugerpreisen und einer Verteuerung der Produktionsgrundlage konkurrieren die landwirtschaftlichen Erzeuger mit der Energiewirtschaft, Hobbytierhaltern, privaten Erwerbern und Naturschutzinteressen um die verbleibende Fläche. Regional deutlich steigende Kauf- und Pachtpreise sind die Folge. Nur jeder vierte Flächenerwerb erfolgt durch Landwirte“, stellte Hallerbach fest.
Werden Grund und Boden neu verteilt? Welche Instrumente zur Regulierung oder Lenkung sollen Staat und Verwaltung nutzen? Antworten auf diese Fragen erwarteten die zahlreichen Besucher von den beiden Referenten; Ulrich Schreiber, Referatsleiter im Sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und seinem Mainzer Kollegen Heinz Vogelgesang.
Im Vortrag der beiden Bodenmarktexperten wurden die unterschiedlichen Betriebs- und Flächenstrukturen in beiden Bundesländern dargestellt. Aufgrund der Realteilung sind die Flurstücks- und Unternehmensgrößen in Rheinland-Pfalz zwar wesentlich kleiner strukturiert, als in Sachsen, doch hüben wie drüben steigen die Preise für Agrarland und der Grunderwerb von Nichtlandwirten nimmt zu. Was die Frage nach staatlicher Lenkung und Steuerung anbetrifft, so präsentierten die Referenten das Ergebnis der zu diesem Thema eingesetzten “Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik“. Demzufolge wird keine restriktivere Gesetzgebung sondern eine Harmonisierung und konsequentere Umsetzung der bereits bestehenden Gesetze zum Schutz der Landwirte vor Spekulationserwerb von Landwirtschaftsflächen als erforderlich gesehen.
In seinem Schlusswort unterstrich Thomas Ecker von der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung Neuwied noch einmal die Notwendigkeit zu einer Vereinheitlichung der Anwendung bestehender Agrarstrukturgesetze.
„Durch eine konsequente Umsetzung der bestehenden Rechtsgrundlagen unterstützen wir den Grunderwerb von landwirtschaftlichen Betrieben sowohl vorbeugend, wie auch aktiv in den Genehmigungsverfahren“, erklärte Ecker abschließend.