Wie berichtet sollen künftig in der Wertstofftonne neben Verpackungen auch andere Haushaltsabfälle aus Kunststoff- und Metall gesammelt und so die Recyclingquoten verbessert werden. Ziele, die auch Achim Hallerbach voll und ganz befürwortet.
Doch der erste Entwurf des Wertstoffgesetzes hatte insbesondere wegen der mangelhaften Berücksichtigung kommunaler Belange bundesweit zu energischem Widerspruch geführt. Auch Hallerbach hatte sich gegen den Ausschluss der öffentlichen Abfallentsorgung zur Wehr gesetzt: "Die vom Umweltministerium geplanten Regelungen sahen eine vollständige Privatisierung der Wertstoffentsorgung zu Lasten der Kommunen vor. Ich begrüße daher die Forderung der Länderkammer, die Organisationsverantwortung für die Erfassung der Wertstoffe aus privaten Haushalten den Kommunen zu übertragen."
Hallerbach ist erleichtert, dass der Bundesrat mit seiner Entschließung dem Willen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entspricht, die ebenfalls eine kommunale Zuständigkeit für die Abfallsammlung befürwortet. "Die Wertstofftonne gehört in kommunale Hand, damit unsere Bürgerinnen und Bürger auch künftig über ihre Abfallwirtschaft entscheiden können", betont der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach noch einmal die Erwartung der Neuwieder Abfallwirtschaft, dass das Umweltministerium seinen Entwurf jetzt zu Gunsten der Kommunen überarbeiten wird. Der Fortgang des Wertstoffgesetzes ist zunächst noch offen.