Kreisweit waren es genau 63,8 Prozent der insgesamt 995 Zweijährigen, die zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2015 in einer Kindertagesstätte angemeldet waren.
Dabei reicht die „Quote“ der Inanspruchnahme in den einzelnen Verbandsgemeinden von rund 39,1 Prozent bis über die 80-Prozent-Marke hinaus. Prozentual die meisten Zweijährigen, wurden zum maßgeblichen Stichtag in den Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Unkel betreut. 83 „Bonuskinder“ machen dort eine Betreuungsquote von 80,6 Prozent aller zweijährigen Kinder aus.
„Wir erwarten für den Landkreis Neuwied eine Bonuszahlung von etwa 620.000 Euro - wovon wir rund 280.000 Euro an die Träger der Kindertagesstätten weiterleiten“, beziffert Hallerbach die erwartete Einnahme des Landkreises Neuwied, die dort zur Finanzierung der Personalkosten für den „U3-Ausbau“ beitragen wird.
„Der Unterschied zur Vergleichszahl des Jahres 2014 ist übrigens gravierend. Damals hatten wir bei insgesamt 875 Zweijährigen „nur“ 530 Bonuskinder“, zeigt Hallerbach sich erfreut über die positive Entwicklung.
Mit insgesamt 995 Zweijährigen zum maßgeblichen Stichtag 31.12.2015 lebten rund 120 Zweijährige mehr im Landkreis als noch vor einem Jahr, als wir den niedrigsten Stand der Zweijährigen seit Einführung des Betreuungsbonus verzeichnen mussten.
Dass es trotz der hohen Zahl der Bonuskinder bei der Betreuungsquote nur für den zweitbesten Platz nach 2013 reicht, liegt an der „Bezugsgröße“. Damals machten 586 Bonuskinder von „nur“ 908 Zweijährigen eine Quote von 64,6 % aus.
Die Entwicklung der „Bonuskinder“ im Kreis Neuwied auf einen Blick:
Jahr Anzahl Bonuskinder Betreuungsquote
2006 189 18,6 %
2007 227 24,3 %
2008 253 27,2 %
2009 338 26,8 %
2010 436 48,5 %
2011 487 53,2 %
2012 541 60,2 %
2013 586 64,6 %
2014 530 60,6 %
2015 635 63,8 %
Was ist der Betreuungsbonus?
Den Betreuungsbonus zahlt das Land dann, wenn auf der Ebene einer Verbandsgemeinde mindestens zehn Prozent aller Zweijährigen – in einer Kindertageseinrichtung betreut werden.
Zur Verfügung stellt das Land als Betreuungsbonus für jedes 2jährige Kind einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro. 300 Euro hiervon verbleiben beim Land zur Finanzierung der Landeszuweisungen zu den notwendigen Personal(mehr)kosten, 700 Euro werden zunächst an das jeweilige Jugendamt weitergeleitet. Dort verbleiben 385 Euro für jedes betreute zweijährige Kind, 315 Euro fließen an den Träger der jeweiligen Kindertagesstätte.
Dann, wenn in einer Verbandsgemeinde sogar mehr als 40 Prozent der Zweijährigen betreut sind, steigt der Bonus für jedes Kind über dieser 40 Prozent-Schwelle sogar von 1.000 Euro auf 2.050 Euro. Diese Mehreinnahmen werden dann im Verhältnis der belegten Plätze auf alle Kitas in der jeweiligen Verbandsgemeinde umgelegt. Auch diese Schwelle ist in den meisten Verbandsgemeinden innerhalb des Kreises längst weit überschritten.