Wenn auch der Bundesrat zustimmt, wird es nicht nur bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Hausmüllentsorgung durch den zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleiben. Auch interkommunale Kooperationen wie etwa die Neuwieder Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn, dem Rhein-Siegkreis und dem Rhein-Lahn-Kreis in der Rheinischen Entsorgungskooperation (REK) könnten dann künftig eindeutig umsatzsteuerfrei sein. Hallerbach begrüßt dies ganz besonders: "Sofern die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird, können auch durch Partnerkommunen erbrachte Leistungen zu einem weiterhin günstigen Gebührenniveau beitragen. Ganz konkret würde das etwa für das Einsammeln unserer Rest- und Bioabfälle durch die REK gelten", betont Achim Hallerbach.
Zur Umsetzung des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden Gesetzes müssen durch die Finanzverwaltung zwar noch Details geklärt werden. Der 1.Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent erwartet dabei jedoch, dass auch die endgültige Auslegung des Gesetzes kommunale Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit und hilft, die Abfallgebühren für die Privathaushalte langfristig stabil zu halten.
Hallerbach baut in diesem Zusammenhang auf die Expertise des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU): "Wir stehen dabei voll hinter dem VKU, der insbesondere auf die Klarstellung der Umsatzsteuerbefreiung für die Zusammenarbeit auch in Zweckverbänden hinarbeitet."