Friedhelm Kurz führt in seiner Funktion auch den Vorsitz des Prüfungsausschusses zur Abnahme der staatlichen Fischerprüfung, die zweimal im Jahr abgehalten wird. Durchschnittlich 150 bis 200 Prüflinge legen jährlich die Fischerprüfung ab. Die Prüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins. Ohne dieses – umgangssprachlich als „Angelschein“ bezeichnete Dokument geht in der Fischerei an fließenden sowie stehenden Gewässern gar nichts und wird bei Erwischen mit Bußgeldern geahndet.
Darüber hinaus ist er auch noch Fischereiaufseher für alle Gewässer im Landkreis Neuwied. Erstmalig wurde Kurz 2005 für den Landkreis in diese Ämter berufen. Seither übt er diese engagiert und mit viel Sachkunde aus.
Zusätzlich zu der erwähnten Tätigkeit für die Fischereibehörde, ist Kurz für den Landkreis auch noch ehrenamtliche als stellvertretendes Mitglied im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Jägerprüfung tätig.
Der Landrat wünschte ihm in einer kleinen Feierstunde für die anstehende Amtszeit eine gute Hand und dankte zugleich für seine bisherige langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.