Absichtserklärung zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz steht

Landrat Achim Hallerbach begrüßt Fixierung der gemeinsamen Verhandlungsergebnisse von Bund, Ländern und Region

„Das ist weiterer Etappenerfolg, aber die Lorbeeren werden bekanntlich erst zum Abschluss verteilt.“ Mit diesem Fazit begrüßt Landrat Achim Hallerbach die Übereinkunft zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Region Bundesstadt Bonn unter Einbindung des Landkreises Neuwied, den Stand der Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung zu fixieren. Dieser sogenannte „Letter of Intent“ soll noch im Januar unterzeichnet werden, um die umfangreichen Vorarbeiten einer möglichen Zusatzvereinbarung zu sichern.

Foto: Landrat Achim Hallerbach, der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Sebastian Schuster (von links) sowie Landrätin Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler) begrüßen die Übereinkunft zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Region Bundesstadt Bonn unter Einbindung des Landkreis Neuwied, den Stand der Verhandlungen zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz in einer gemeinsamen Erklärung zu fixieren. Als Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ist Fabian Kirsch (2.von rechts) zwischenzeitlich von Dr. Fedor Ruhose abgelöst worden. Foto: Archiv 04 2024 / Bundesstadt Bonn.„Mit den Kollegen Landrätin Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler) und Landrat Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) sowie der Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner bin ich mir darüber einig, dass mit der Absichtserklärung ein wichtiger Schritt getan wird, um die Gespräche mit der nächsten Bundesregierung zielgerichtet fortzuführen. Dennoch hätten wir uns gewünscht, dass wir bereits zu einer verbindlichen Zusatzvereinbarung gekommen wären. Es ist wichtig, dass dieser Prozess nun zügig im Sinne der Region weitergeführt wird“, möchte Landrat Achim Hallerbach größere Verzögerungen in den Verhandlungen vermieden wissen.

Über das Einvernehmen zur Unterzeichnung des „Letter of Intent“ hatten die beteiligten Akteure die Abgeordneten der Region im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischem Parlament kurz zuvor in einem Gespräch informiert.

Wie die noch amtierende Bundesbauministerin und Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich, Klara Geywitz, betonte, bleibe die Zusage zur Weiterentwicklung der Region um die Bundesstadt Bonn bestehen. Die Region solle als Ort der Demokratievermittlung, als kulturelles Zentrum und als Forschungsstandort weiter gestärkt werden.

„Die im April vergangenen Jahres gemeinsam beschlossenen Eckpunkte haben wir inhaltlich untermauert und so vorbereitet, dass eine neue Bundesregierung auf dem Erarbeiteten aufbauen kann. Die bisherige Zusammenarbeit war von Vertrauen und einem herzlichen, konstruktiven Miteinander geprägt. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken“, erklärte die Ministerin.

Auch Dr. Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, zeigt sich mit dem bisherigen Verlauf zufrieden: „Der Verhandlungsprozess konnte seit der Vereinbarung der Eckpunkte erfolgreich fortgesetzt werden. Ein wichtiges Ergebnis für die gesamte Region ist das Signal des Bundes, das Konzept zur Entwicklung neuer regionaler Strukturen der Zusammenarbeit in die Zusatzvereinbarung aufzunehmen, mit denen die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit der Region als Lebens- und Arbeitsraum verbessert werden sollen.“

Der Schwerpunkt „Orte der Demokratievermittlung“, an dem ebenfalls rheinland-pfälzische Projekte beteiligt seien, gewinne in Zeiten globaler Krisen und Angriffe auf demokratische Grundwerte zunehmend an Bedeutung. Der Bund habe hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse mit Interesse erwartet würden.

„Unser aller Ziel muss es jetzt sein, mit der neuen Bundesregierung eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu erreichen und die Zusatzvereinbarung zügig zum Abschluss zu bringen. Auch dafür werde ich mich für unseren Landkreis Neuwied als Landrat einsetzen“, unterstreicht Landrat Achim Hallerbach.

 

Hintergrund

Die Zusatzvereinbarung zwischen Bund und der Region Bundesstadt Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz soll an das Berlin/Bonn-Gesetz anknüpfen. Der politische Auftrag eine Zusatzvereinbarung zu schließen, ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag. Aufgrund der Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 kann der ursprünglich für März 2025 geplante Abschluss der Zusatzvereinbarung nicht mehr realisiert werden.

 

Im April 2024 wurden sechs Eckpunkte vereinbart:

•              Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort

•              Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort

•              Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum

•              Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung

•              Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz

•              Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte

Weitere Informationen dazu unter:  www.bmwsb.bund.de

Aus der Feststellung des Bundesinteresses leitet der Bund seine Finanzierungskompetenz ab. Es wurden vier Studien beauftragt, die darüber Aufschluss geben sollen, ob das Bundesinteresse bei den Projekten vorliegt und geben damit den Weg für eine mögliche Finanzierung frei.  Noch im Januar sollen die bisherigen Ergebnisse in einem „Letter of Intent“ festgehalten werden.

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