„Gemeinsamer Gestaltungswille ist entscheidend“

Landrat Hallerbach ruft bei Konstituierender Kreistagssitzung in Neustadt/Wied zu konstruktiver Zusammenarbeit auf

Mit seiner Konstituierenden Sitzung in der Wiedparkhalle in Neustadt/Wied hat der am 9. Juni neu gewählte Kreistag seine Arbeit aufgenommen. Bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2029 wird er maßgeblich den übergeordneten Kurs der Politik im Landkreis Neuwied bestimmen.

Foto: Landrat Achim Hallerbach eröffnete die Konstituierende Sitzung des Kreistages Neuwied der Wahlperiode 2024 bis 2029 in der Wiedparkhalle von Neustadt/Wied und rief die Mitglieder bei allen politischen Unterschieden zu einem weiterhin respektvollen Umgang im demokratischen Diskurs auf.  Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung NeuwiedIm neuen Kreistag sind 17 Mitglieder erstmals vertreten. Mit Blick auf die Mischung aus „frischem Wind und bewährten, sturmerprobten Kräften“ betonte Landrat Achim Hallerbach die Notwendigkeit des gemeinsamen Gestaltungswillens. „Unsere Aufgabe ist es, Wünschenswertes und Notwendiges zu Sinnvollem zu kombinieren. Frei von politischen Eitelkeiten und Kraftspielchen ist das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger alleinige Handlungsmaxime“, griff der Landrat die Aussagen von Bundestrainer Julian Nagelsmann auf: „Wir haben ungeahnte Möglichkeiten, wenn wir alle zusammenhalten und nicht alles extrem schwarzmalen. Man kann immer Probleme sehen. Man kann aber auch über Lösungen sprechen“.

In diesem Zusammenhang verwies Achim Hallerbach auch darauf, dass der Landkreis Neuwied nicht von ungefähr Platz 4 von 24 im rheinland-pfälzischen Landkreis-Ranking bezüglich des BIP, und damit der Wirtschaftskraft, einnimmt. Mit nunmehr über 190.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist der Kreis weiterhin attraktive Zuzugsregion; in kürzester Zeit konnte ein Bevölkerungszuwachs von über 10.000 Einwohnern verzeichnet werden. „Unser Landkreis ist als Wirtschaftsstandort, Naturlandschaft und Lebensraum gefragt. Um dieses Renommee zu bewahren, sind wir aufgefordert, den demokratischen Diskurs auch weiterhin in gegenseitigem Respekt und in einer kultivierten politischen Auseinandersetzung zu pflegen“, appellierte der Landrat an das entsprechende Verantwortungsbewusstsein aller Kreistagsmitglieder.

Dahingehend konnte die erste Sitzung des Kreistages nach den Wahlen vom 9. Juni 2024 zuversichtlich stimmen: Änderungen und Neufassungen von Satzungen und Geschäftsordnungen wurden einstimmig verabschiedet.

Aus den Kreistagswahlen war die CDU erneut als stärkste Kraft hervorgegangen. Mit 34,4 Prozent der Wählerstimmen hatte sie ihr Ergebnis aus dem Jahr 2019 nahezu gehalten; die Union kam damit ebenfalls wieder auf 17 Sitze. Zweitstärkste Kraft bleibt die SPD mit 19,9 Prozent (2019: 22,73 Prozent) der Stimmen und zehn Sitzen (-2 Sitze). Der Kreistag setzt sich aus insgesamt 50 Mitgliedern zusammen; somit besitzt die Große Koalition im Kreistag mit 27 Sitzen weiterhin die Mehrheit der Mandate. Den dritten Platz bei den Kreistagswahlen belegte die AfD mit 14,3 Prozent der Stimmen (2019: 8,6 Prozent); sie erhält sieben Sitze.

Deren Zugewinn um 5,7 Prozentpunkte entspricht dem Ergebnis, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das erstmals auch für den Kreistrag antrat, erreichte und damit auf Anhieb auf drei Sitze kommt. Die größten Verluste fuhr demgegenüber BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ein. Konnte die Partei 2019 noch 16,14 Prozent der Stimmen auf sich vereinen, liegt der Anteil jetzt bei 9,8 Prozent, was einem Rückgang um drei auf nun fünf Sitze entspricht. Mit vier Sitzen und rund 8,4 Prozent der Stimmen (2019: 8,04 Prozent) ist die FWG im Kreistag vertreten, die FDP mit 4,0 Prozent Stimmenanteil (2019: 6,28 Prozent) verliert einen Sitz und hat jetzt zwei Mandate. Jeweils einen Sitz im Kreistag haben „Die Linke“ mit 1,8 Prozent (2019: 3,69 Prozent) und „Ich tu´s“, die mit 1,7 Prozent zum ersten Mal im Kreistag vertreten sind.

Eine 5-Prozent-Hürde gibt es bei den Kreistagswahlen nicht. Angewendet wird das sogenannte „Sainte-Laguë-Verfahren“, ein Divisorverfahren mit Standardrundung. Diese Methode der proportionalen Repräsentation, also ein Sitzzuteilungsverfahren, wird beispielsweise bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip „Proporz“ benötigt, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Bei der Kommunalwahl lag die Wahlbeteiligung bei 61,2 Prozent.

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