Sozusagen „ausverkauft“ war der außerschulische Lernort in Linkenbach angesichts der jüngsten Fachtagung des Runden Tisches gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Rhein-Westerwald. Mit dem Thema Gewaltschutz und Umgangsrecht bzw. Sorgerecht und dem wirksamen Schutz gewaltbetroffener Mütter und ihrer Kinder befasst sich bereits seit längerem auch eine Untergruppe des Forums.
Dementsprechend aufmerksam verfolgten Vertreterinnen und Vertreter der Beratungsstellen, Jugendämter, Polizeidienststellen und Schulen die Ausführungen der weiterhin Aufsichtführenden Richterin a.D., Sabine Heinke zu diesem brisanten und hochaktuellen Themenfeld. Tatsächlich leistete die Juristin aus Norddeutschland anschaulich Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Abläufe der familiengerichtlichen Verfahren im Kontext von Gewalt.
Dabei benannte sie schonungslos auch die Stolpersteine und Defizite wie die Herausforderung für die Familienrichterinnen und Familienrichter in Fällen häuslicher Gewalt gegebenenfalls vom „Regelsatz“, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch formuliert, abzuweichen und selbst Ermittlungen vorzunehmen. Denn wenngleich der Regelsatz lautet, das Umgangsrecht mit beiden Eltern diene dem Kindeswohl, so bewirke diese Festlegung bei Vorliegen eines Gewaltkonfliktes das Gegenteil.
Wie die pensionierte Richterin weiter ausführte,
kann es vorkommen, dass wichtige Informationen auf dem Weg zu Gericht verloren
gehen. Der Aufnahme eines familiengerichtlichen Verfahrens sei jedoch meist mit
einem mühsamen Weg durch verschiedene Institutionen verbunden. Daher ist es so
wichtig, die Schnittstellen zu beleuchten und Informationen zusammenzutragen
und weiterzugeben, so dass die Mütter - die in den allermeisten Fällen die
Gewaltbetroffenen sind- und ihre immer mitbetroffenen Kinder wirksam vor
weiterer Gewalt geschützt werden können.
Zur Tagung steht mittlerweile auch ein Reader zum Nachlesen zur Verfügung, der bei den Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden kann, solange der Vorrat reicht. Den Reader und auch die anderen Reader findet man nun auch unter dem Shortlink www.kreis-neuwied.de/reader.
Weitere Informationen auf den Homepages der Kreisverwaltungen des Landkreis Neuwied und des Westerwaldkreises.