Foto (v. l.): Mitglieder der Frauenbegegnungsstätte UTAMARA (1. u. 3. v. l.), Bgm. der VG Bad Hönningen, Michael Mahlert; 1. Kreisbeigeordneter des Lk Neuwied, Achim Hallerbach; Freiwilligenbörse und Senioren-Kümmerin, Waltraud Schmaus; Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel, Astrid Thol; Gleichstellungsbeauftragte der VG Bad Hönningen, Bianca Theisen; PI Linz, Eckhart Heck; Bgm. der VG Unkel, Karsten Fehr; Gleichstellungsbeauftragte des Lk, Doris Eyl-Müller; Opferhilfeverein „Weißer Ring“, Heinz Schwarzkopf.
Wenn aus Liebe Gewalt wird - Infostand des lokalen Aktionsbündnisses gegen Gewalt an Frauen

Anlässlich des Internationalen Gedenktages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen, dem 25.November hat das lokale Aktionsbündnis, bestehend aus den Gleichstellungs-beauftragten der Verbandsgemeinden Linz, Unkel und Bad Hönningen, der Interventionsstelle Neuwied, der Polizeiinspektion Linz, dem Weißen Ring und der Frauenbegegnungsstätte Utamara auch in diesem Jahr wieder eine Straßenaktion durchgeführt. An einem Infostand in der Linzer Innenstadt wurde die Öffentlichkeit auf das Thema „(Häusliche) Gewalt“ aufmerksam gemacht und über die verschiedenen regionalen aber auch bundesweiten Hilfs- und Beratungsangebote wie beispielsweise der Caritas, des Diakonischen Werks, der Vereine „Utamara“ und „Trotzdem-Lichtblick“ und des Hilfetelefons, einem Projekt des Bundesamtes für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert.

„Wir wollen mit unserer Aktion ein klares Zeichen gegen Gewalt setzen“, konstatiert Astrid Thol, die als Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel seit einigen Jahren diese Aktion hauptverantwortlich in Linz organisiert.

Neben dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz (GewSchG), welches durch entsprechende Schutzverfügungsmöglichkeiten die rechtliche Grundlage für die Verbesserung des Opferschutzes aber auch für die Strafverfolgung der Täter bildet, ist nunmehr endlich auch das Sexualstrafrecht reformiert worden. Am 10.11.2016 ist die längst überfällige rechtliche Gesetzesänderung in Kraft getreten. Durch den hier verankerten Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessert, denn ein sexueller Übergriff ist nun schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt, dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bisher als nicht erheblich eingestuft wurden, wie z.B. das sogenannte „Grapschen“.

Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die aktuelle Änderung des Sexualstrafrechtes sind weitere wichtige Schritte auf dem Weg gegen Gewalt gemacht. Gewalt an Frauen wird damit endlich straffrechtlich und vor allem auch gesellschaftlich als Unrecht anerkannt. 

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei: 

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel, Tel: 02631 / 802 608, EMail: athol@neuwied.de

oder

Bianca Theisen, Gleichstellungsbeauftragte der VG Bad Hönningen, Tel: 02635 / 7236, EMail: btheisen@bad-hoenningen-vg.de


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