„Wir wollen mit unserer Aktion ein klares Zeichen gegen Gewalt setzen“, konstatiert Astrid Thol, die als Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel seit einigen Jahren diese Aktion hauptverantwortlich in Linz organisiert.
Neben dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz (GewSchG), welches durch entsprechende Schutzverfügungsmöglichkeiten die rechtliche Grundlage für die Verbesserung des Opferschutzes aber auch für die Strafverfolgung der Täter bildet, ist nunmehr endlich auch das Sexualstrafrecht reformiert worden. Am 10.11.2016 ist die längst überfällige rechtliche Gesetzesänderung in Kraft getreten. Durch den hier verankerten Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessert, denn ein sexueller Übergriff ist nun schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt, dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bisher als nicht erheblich eingestuft wurden, wie z.B. das sogenannte „Grapschen“.
Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die aktuelle Änderung des Sexualstrafrechtes sind weitere wichtige Schritte auf dem Weg gegen Gewalt gemacht. Gewalt an Frauen wird damit endlich straffrechtlich und vor allem auch gesellschaftlich als Unrecht anerkannt.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei:
Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel, Tel: 02631 / 802 608, EMail: athol@neuwied.de
oder
Bianca Theisen, Gleichstellungsbeauftragte der VG Bad Hönningen, Tel: 02635 / 7236, EMail: btheisen@bad-hoenningen-vg.de