Doch wer der stellvertretenden Leiterin der Kämmerei der Stadt Neuwied, Monika Gräf zuhörte, begriff schnell, dass die Haushaltssatzung nicht nur ein zwingender Bestandteil der kommunalen Aufgabenwahrnehmung ist, sondern auch die Grundlagen für das politische Handeln des nächsten Jahres festlegt. Auch wenn die Handlungsspielräume bekanntermaßen meist klein seien, würden über die verabschiedete Haushaltssatzung, sprich den Haushaltsplan, Prioritäten gesetzt und Entscheidungen für die Zukunft getroffen.
Die Haushaltsentwürfe werden von den Verwaltungen oft im Dialog mit den Ortsbürgermeisterinnen und –bürgermeistern, Beigeordneten, Fraktionen oder in Ausschüssen vorbereitet. Einfach zu lesen sei ein solcher Haushaltsplan bzw. eine solche Satzung nicht unbedingt, aber die Verwaltungen wären grundsätzlich immer gerne bereit, die Pläne zu erläutern. Und wer länger dabei sei, würde auch die Systematik schnell erkennen.
Das nächste Seminar findet zum Thema Baurecht / Erschließungsbeitragsrecht statt.