Über dreißig Ratsfrauen waren der Einladung der Gleichstellungsbeauftragten in den Außerschulischen Lernort gefolgt, um den Werkzeugkoffer der Ratsarbeit zu vervollständigen. Neben der grundsätzlichen Einführung, dem Aufbau und dem Inhalt der Gemeindeordnung stellten die Ratsfrauen konkrete, oft kritische Fragen, die sich schon in den ersten Sitzungen für sie ergaben.
Referent Matthias Blum, Leiter der Kommunalaufsicht des Landkreises und damit Kenner der Gemeinden und Städte des Landkreises brauchte oft nur ein Stichwort, um die Problemlage hinsichtlich Eilentscheidungen, Tagesordnung, Protokoll oder auch Ausschließungsgründe aus Kommunalrechtlicher Sicht zu erläutern. Dabei betonte Matthias Blum, dass Verstöße gegen die Gemeindeordnung nicht unbedingt immer mit Absicht und vorsätzlich begangen würden, sondern häufig auch aus Unbedachtheit, dabei würde der „reine Menschenverstand“ oft die Richtung der Gemeindeordnung schon vorgeben: “Dass ein Grundstückbesitzer nicht beim Bebauungsplan mitstimmen darf, wenn sein Grundstück im betroffenen Gebiet liegt ist logisch, dafür brauch es eigentlich keine Kenntnis der Gemeindeordnung, aber ob er auch bei der Diskussion über mögliche Baugebiete mitdiskutieren darf, ist schon etwas diffiziler“, so Matthias Blum. Am Ende der Fortbildung zeigten sich die Ratsfrauen sehr zufrieden, weil die gute Orts- und Sachkenntnis des Referenten präzise Antworten ermöglichte.
Thema des nächsten Kommunalpolitischen Seminars soll die Bauleitplanung sein. Eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden.