1. Einzelförderung:
Eine Bezuschussung von Ferienfreizeiten ist für einkommensschwache Familien d.h. Empfänger von ALGI und ALGII sowie ggfls. Geringverdiener, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.
Gefördert werden:
a) Maßnahmen mit Übernachtung von 10-21 Kalendertagen Dauer.
Der Zuschuss beträgt max. 75% der Kosten und max. 15,00 € pro Tag.
b) Maßnahmen ohne Übernachtung mit einer Dauer ab 5 Kalendertagen.
Der Zuschuss beträgt max. 75% der Kosten und max. 10,00 € pro Tag.
Antragsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder ihren Wohnsitz im Stadt- bzw. Kreisgebiet Neuwied haben.
Der Träger der Maßnahme muss die Anmeldung des Kindes bestätigen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unmittelbar an den Träger der Maßnahme.
Zur Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze und zum Einsatz des Einkommens finden die §§ 85 ff SGB XII - Sozialhilfe - entsprechende Anwendung. Einnahmen und Ausgaben sind im Rahmen des Antragsverrfahrens zu belegen.
2. Bildungsgutscheine:
Es besteht die Möglichkeit die Bildungsgutscheine aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zur Mitfinanzierung der Freizeitangebote von Vereinen, Verbänden und der Jugendämter einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei uns.
Infos und Antragstellung:
Für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz Für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz
in der Stadt Neuwied haben: im Kreis Neuwied haben:
Stadverwaltung Neuwied Kreisverwaltung Neuwied
Kinder- und Jugendbüro Kreisjugendamt
Sylvia Doherr Svenja Sterl
Heddesdorfer Str. 33 Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied 56564 Neuwied
Tel.: 02631 802-170 Tel.: 02631 803-614
E-Mail: kijub@neuwied.de E-Mail: svenja.sterl@kreis-neuwied.de