Beim Neubau, bei energetischen Sanierungsmaßnahmen am Altbau, bei Heizungsmodernisierungen und der Umstellung auf erneuerbare Energien wie beispielsweise dem Bau einer Solaranlage gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote vom Staat. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Fördermöglichkeiten für das geplante Vorhaben zum Tragen kommen können.
Eine Übersicht der aktuellen Förderangebote finden Sie u.a. auf den Internetseiten
- der Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme
- der Energieagentur Rheinland-Pfalz www.energieagentur.rlp.de/foerderkompass
- unter http://www.co2online.de/foerdermittel/
- oder direkt bei den wichtigsten Fördermittelgebern, der Kreditanstalt für Wiederaufbau www.kfw.de oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.bafa.de/ .
Das Bafa gewährt u.a. Zuschüsse zu Investitionskosten bei Wärmepumpen, Solarkolletoren und Biomassenanlagen im Gebäudebestand sowie beim Einsatz besonders energieeffizienter Techniken und fördert darüber hinaus Vor-Ort-Energieberatungen.
Die KfW gewährt besonders zinsgünstige Darlehen, die über die Hausbanken beantragt werden sowie Investitionszuschüsse für Neubauten nach KfW-Effizienzhausstandard, Modernisierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen (z.B. Dämmung, energieffiziente Fenster und Heizungstechnik).
Aufgrund der vielfältigen und sich ändernden Förderangebote, ist es nicht einfach sich ad hoc einen Überblick über die Möglichkeiten zu schaffen. Wir empfehlen daher einen Termin für eine kostenlose und neutrale Energieberatung zu vereinbaren: Tel. 02 63 1 / 803 - 650
oder sich an einen anerkannten Energieberater zu wenden http://www.energie-effizienz-experten.de/ .
Tipp: Erkundigen sie sich frühzeitig über die Förderangebote und bevor sie Aufträge zur Durchführung von Maßnahme erteilen. Eine Förderung nach Maßnahmenbeginn ist in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Die Förderangebote für Unternehmen sind vielfältig. Gefördert werden u.a. Investitionsvorhaben in Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien, Energieberatungen in Unternehmen, der Aufbau von Energiemanagementsystemen sowie Energieeffizienznetzwerke. Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Fördermittelgeber/Förderprogramme | Art der Förderung |
Bundesfördermittel | |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle http://www.bafa.de/ | |
Energieberatung im Mittelstand | Zuschuss |
Energiemanagementsysteme | Zuschuss |
Beratungen zum Energieeinsparcontracting | Zuschuss |
Wärme aus erneuerbaren Energien | Zuschuss |
Hocheffiziente Querschnittstechnologien | Zuschuss |
Wärme aus erneuerbaren Energien | Zuschuss |
Mini-KWK-Anlagen | Zuschuss |
Wärme-/Kältenetze und Speicher | Zuschuss |
Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen | Zuschuss |
Kreditanstalt für Wiederaufbau http://www.kfw.de/ | |
Energieeffizienzprogramm | Kredit |
Erneuerbare Energien | Kredit |
Finanzierungsinitiative Energiewende | Kredit |
Umweltprogramm | Kredit |
Unternehmerkredit | Kredit |
Bundesumweltministerium (BMUB) und Bundeswirtschaftministerium (BMWI) | |
Umwelttinnovationsprogramm http://www.umweltinvestitionsprogramm.de/ | Zuschuss |
Initiative Energieeffizienz-Netzwerke http://www.umweltinvestitionsprogramm.de/ | Zuschuss |
Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz | |
Wirtschaftsministerium (MWKEL) und ISB-Bank | |
Effcheck http://www.effcheck.rlp.de/ | Zuschuss |
Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz http://www.isb.rlp.de/ | Zuschuss |
Stand: Februar 2016 |
Eine umfassende Übersicht der Förderprogramme finden Sie unter http://www.foerderdatenbank.de/ sowie Ansprechpartner zu den Förderprogrammen auf den Seiten der jeweiligen Fördermittelgeber.
Auf die Beratung von Unternehmen spezialisierte Energieberater in ihrer Nähe finden sie unter http://www.energie-effizienz-experten.de/ .
Das Umweltbundesministerium fördert im Rahmen der Kommunalrichtlinie zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Kommunen. In der Kommunalrichtlinie 2016/2017 wurden die Förderschwerpunkte ausgedehnt und die Förderquoten z.T. deutlich erhöht. Gefördert werden Energieberatungen, Klimaschutzkonzepte sowie investive Klimaschutzmaßnahmen wie der Einsatz von Stromspartechnik (LED-Außen und Innenbeleuchtung) und Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität.
Die komplette Kommunalrichtlinie können Sie hier einsehen.