Vertreter der Holzverwertungsbranche prophezeien daher das Ende eines großen Teils der Altholzkraftwerke nach 2020, wenn die Förderstruktur des alten EEG ausläuft und sprechen sich vehement für den Verbleib der Altholzkraftwerke im EEG aus. Der 1.Kreisbeigeordnete und Umweltdezernent Achim Hallerbach schließt sich diesem Appell an. „Altholzkraftwerke sichern die ökologische und sichere Verwertung belasteter Hölzer. Ebenfalls tragen sie zur Stabilität der Entsorgungskosten und damit zur regionalen Wertschöpfung bei“, betont Hallerbach.
In Berlin wurde intensiv um die Regelungen der anstehenden Novellierung des EEG 2016 gerungen. Während bereits seit einiger Zeit feststeht, dass zukünftig der Ausbau von Windanlagen an Land und See sowie von Solaranlagen ab einer Leistung von 750 Kilo-Watt über Ausschreibungen für definierte Ausschreibungsvolumen erfolgen soll, war die Integration der Biomassenanlagen (u.a. Altholzkraftwerke) bis zuletzt umstritten.
Nach den letzten Verhandlungsrunden scheint sich
abzuzeichnen, dass auch Biomasseanlagen an EEG-Ausschreibungen teilnehmen
können, ein entsprechendes Ausbauvolumen wurde vereinbart. Die Bundesregierung
erhofft sich von dem Ausschreibungsmodell insgesamt mehr Wettbewerb und damit
geringere Umlagen für die Stromkunden sowie eine bessere Planbarkeit des
Ausbaus der erneuerbaren Energien in Übereinstimmung mit dem notwendigen
Netzausbau. Kritiker hingegen befürchten eine Verlangsamung oder gar einen
Stillstand der Energiewende sowie durch das Ausschreibungsverfahren eine
Benachteiligung kleinerer Akteure am Markt, wie etwa Energiegenossenschaften.
„Mit der Erzeugung grundlastfähigen Stroms aus erneuerbaren Energien in Verbindung mit der Bereitstellung regenerativer Wärme vor Ort, leisten die Altholzkraftwerke einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende und zum Klimaschutz“, so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach in einem Schreiben an die Berliner Verhandlungsrunde. Sein Fazit: Altholz muss im EEG bleiben.