Therapieverbund Ludwigsmühle, Mayen-Kürrenberg

Therapieverbund Ludwigsmühle
Stationäre Übergangseinrichtung Cleantime - Drogenhilfe sofort
Stationäre Hilfe für Suchtkranke

Straße / Hausnr.:
Vulkaneifelstr. 39
PLZ / Ort:
56727 Mayen-Kürrenberg
Telefon:
02651 70488-0
Telefon 2:
Fax:
02651 70488-30
E-Mail 2:
Dateien:

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?

In der stationären Übergangseinrichtung Cleantime Drogenhilfe sofort können Frauen, Männer und Paare aufgenommen werden, die

  • eine Suchtmittelproblematik mit illegalen Drogenbesitzen,
  • aufgrund ihres geringen sozialen Fundaments und der speziellen sozialen Lebensverhältnisse und-umstände noch nicht zu einer medizinischen Rehabilitation in der Lage sind und den Aufenthalt als Vorbereitung nutzenmöchten,
  • aufgrund ihrer Motivation noch nicht in eine medizinische Rehabilitation zu vermitteln sind,
  • die Zeit zwischen Entgiftung und stationärer medizinischer Rehabilitation überbrücken wollen,
  • sich im cleanen Rahmen über mögliche Anschlussmaßnahmen informieren wollen und einleiten möchten,
  • keine Kostenübernahme zur medizinischen Rehabilitation zu erwarten haben oder mit einer erheblichen Wartezeit zu rechnen hätten und eine drogenfreie Zeit für sich einrichten möchten und
  • bereit sind, sich in einem abstinenten Rahmen mit verbindlichen sozialen Strukturen einbinden zulassen
Welche Kosten entstehen?
Für den Personenkreis ab dem 21. Lebensjahr erfolgt die Kostenübernahme durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Gesetzesgrundlage sind die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Form von Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten gem. §113 Abs. 2 Nr. 5 i.V.m. §81 SGB IX.
Für den Personenkreis zwischen dem 18.-21. Lebensjahr erfolgt die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt auf der Gesetzesgrundlage nach §35a SGB VIII und §41 SGB VIII. Eine Aufnahme ist für diesen Personenkreis erst nach vorheriger Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch das zuständige Jugendamt möglich.

    Aufnahmevoraussetzung
    Folgende Aufnahmevoraussetzungen müssen für einen Aufenthalt erfüllt sein:

    • Der_die Betroffene hat das 21. Lebensjahr vollendet,
    • hat in den letzten drei Monaten seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland- Pfalz
      begründet und
    • weist eine Problematik mit illegalen Suchtmitteln auf.

    Zur Aufnahme muss der/die Betroffene clean erscheinen.
    Die Kostenübernahme wird in diesem Fall nach der Aufnahme, in Zusammenarbeit mit den Klient_innen und
    den Mitarbeitern_innen beantragt, so dass die Vorlage einer gültigen Kostenzusage bei der Aufnahme nicht erforderlich ist.

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