Therapieverbund Ludwigsmühle
Stationäre Übergangseinrichtung Cleantime - Drogenhilfe sofort
Stationäre Hilfe für Suchtkranke
Stationäre Übergangseinrichtung Cleantime - Drogenhilfe sofort
Stationäre Hilfe für Suchtkranke
Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
In der stationären Übergangseinrichtung Cleantime Drogenhilfe sofort können Frauen, Männer und Paare aufgenommen werden, die
- eine Suchtmittelproblematik mit illegalen Drogenbesitzen,
- aufgrund ihres geringen sozialen Fundaments und der speziellen sozialen Lebensverhältnisse und-umstände noch nicht zu einer medizinischen Rehabilitation in der Lage sind und den Aufenthalt als Vorbereitung nutzenmöchten,
- aufgrund ihrer Motivation noch nicht in eine medizinische Rehabilitation zu vermitteln sind,
- die Zeit zwischen Entgiftung und stationärer medizinischer Rehabilitation überbrücken wollen,
- sich im cleanen Rahmen über mögliche Anschlussmaßnahmen informieren wollen und einleiten möchten,
- keine Kostenübernahme zur medizinischen Rehabilitation zu erwarten haben oder mit einer erheblichen Wartezeit zu rechnen hätten und eine drogenfreie Zeit für sich einrichten möchten und
- bereit sind, sich in einem abstinenten Rahmen mit verbindlichen sozialen Strukturen einbinden zulassen
Für den Personenkreis zwischen dem 18.-21. Lebensjahr erfolgt die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt auf der Gesetzesgrundlage nach §35a SGB VIII und §41 SGB VIII. Eine Aufnahme ist für diesen Personenkreis erst nach vorheriger Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch das zuständige Jugendamt möglich.
Aufnahmevoraussetzung
Folgende Aufnahmevoraussetzungen müssen für einen Aufenthalt erfüllt sein:
- Der_die Betroffene hat das 21. Lebensjahr vollendet,
- hat in den letzten drei Monaten seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland- Pfalz
begründet und - weist eine Problematik mit illegalen Suchtmitteln auf.
Zur Aufnahme muss der/die Betroffene clean erscheinen.
Die Kostenübernahme wird in diesem Fall nach der Aufnahme, in Zusammenarbeit mit den Klient_innen und
den Mitarbeitern_innen beantragt, so dass die Vorlage einer gültigen Kostenzusage bei der Aufnahme nicht erforderlich ist.