Wohnen, Heinrich-Haus Neuwied

Heinrich-Haus Neuwied, Wohnen

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02622 892-0
Telefon 2:
02622 892-4224
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Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?

Unsere Wohnangebote richten sich an Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen oder Beeinträchtigungen.

Wir begleiten, unterstützen, beraten und helfen mit dem Ziel, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen. Grundgedanke des betreuten Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung eine ambulant betreute Wohnform zu ermöglichen, die das Ziel der Förderung von Selbstständigkeit im lebenspraktischen Bereich verfolgt.


Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?

Das Heinrich-Haus bietet in Engers, Bendorf-Sayn und Heimbach-Weis, Neuwied, Koblenz, Höhn und Kettig verschiedenste Wohn- und Lebensräume für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren.

Ein breit gefächertes Angebot ermöglicht ihnen einen Lebensmittelpunkt nach ihren Vorstellungen und Fähigkeiten und sie bestimmen individuell nach Bedarf, welche unserer Angebote sie in Anspruch nehmen.  Unsere sozialpädagogischen Hilfen reichen von der Beratung und der Unterstützung bei persönlichen, finanziellen, gesundheitlichen und behördlichen Angelegenheiten bis hin zu Krisenintervention und Freizeitgestaltung. Dabei misst sich der Betreuungscharakter grundsätzlich an den persönlichen Bedürfnissen und dem individuellen Behinderungsbild unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Betreuung kann in Wohngemeinschaften, als Einzel- oder Paarwohnen, in der eigenen oder einrichtungseigenen Wohnung stattfinden. Auch Kurzzeitpflege ist bei uns möglich.


Wie erreichen Sie uns?

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

Persönliche Beratungsgespräche erfolgen nach telefonischer Vereinbarung.

Welche Kosten entstehen?
Für die Betreuungsleistungen entstehen in der Regel keine Kosten, da diese zumeist vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Fragen hierzu klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind über das eigene Einkommen zu finanzieren, bei zu geringem Einkommen werden diese Kosten ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen.

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