SDM - Soziale Dienstleistungsgesellschaft Mittelrhein gGmbH -
Betreutes Wohnen für Behindert
Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Körperlich behinderte, geistig behinderte und psychisch kranke Menschen und Menschen mit Mehrfachbehinderungen.
Die
formalen Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Freiwilligkeit, ein
fachärztliches Gutachten über die Notwendigkeit dieser Betreuungsform,
die Bestätigung der zuständigen Kreisverwaltung zur Übernahme der
Betreuungskosten und ein Schwerbehinderten-ausweis.
Die persönlichen
Voraussetzungen sind die Bereitschaft und die Fähigkeit zur
Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen, eine relative Selbständigkeit
in den Alltagsvollzügen mit der Möglichkeit, unsere ambulanten Dienste
in Anspruch zu nehmen, die Bereitschaft, an tagesstrukturierenden
Maßnahmen teilzunehmen und der Ansatz zur eigenständigen
Freizeitgestaltung.
Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten Betreutes Wohnen auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen
Vertrages gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnens
behinderter Men-schen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales,
Familie und Gesundheit und dem Landkreistag sowie dem Städtetag
Rheinland-Pfalz an.
Zusätzlich ist eine Betreuung im Rahmen des
Persönlichen Budgets (= Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII i. V.
m. § 55 SGB IX) möglich.
Grundgedanke des B. W. / p. B. ist es, eine
stationäre Heimunterbringung zu vermeiden und alternativ ambulante
Hilfen mit dem Ziel einer selbständigen Lebensfüh-rung zu ermöglichen.
Unser
Angebot erstreckt sich von der sozialpädagogischen Fachberatung und der
Hilfe bei persönlichen Problemen über die Begleitung bei Behördengängen
bis hin zur Krisenintervention und Freizeitgestaltung.
Wie erreichen Sie uns?
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis
16:30 Uhr unter der oben angegebenen Adresse und Telefonnummern. Darüber
hinaus können Termine für ein persönliches Gespräch vereinbart werden.
Welche Kosten entstehen?
Für die Betreuungsleistung entstehen dem Einzelnen im Regelfall keine
Kosten, da diese – nach entsprechender Einkommens- und
Vermögensüberprüfung – vom Sozialhilfeträger übernommen werden (können).
Weitere Kosten entstehen nicht!