InsoFa-Beratung der Ev. Kinder- und
Jugendhilfe Oberbieber
Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Wir beraten Fachkräfte und Ehrenamtliche rund um das Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdungen nach §8a / §8b SGBVIII sowie §4KKG. Die InsoFa-Beratung ist ein Angebot für alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Wir beraten Fachkräfte und Ehrenamtliche, je nach Bedarf und Fragestellung,
persönlich in der eigenen Einrichtung oder telefonisch. Wir stehen Ihnen in
Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie in
Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine externe Beratung
in Anspruch nehmen möchten oder müssen. Die InsoFa-Beratung ist vertraulich
und unterliegt der Schweigepflicht. Die Beratung findet pseudonymisiert
statt, sodass keine personenbezogene Daten der am Fall beteiligten Personen
herausgegeben werden müssen.
Wie erreichen Sie uns?
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr
Welche Kosten entstehen?
Das Beratungsangebot ist kostenfrei
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
Zugangsvorraussetzung zur Beratung ist der beruflicher oder
nebenberuflicher sowie ehrenamtlicher Kontakt mit Kindern und/oder
Jugendlichen sowie die gesetzlichen Grundlagen nach nach SGB VIII §8a / §8b
sowie §4KKG