Jugendhilfe im Strafverfahren der
Kreisverwaltung Neuwied
Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Unsere
Arbeit besteht darin junge Menschen mit anhängigem Ermittlungsverfahren
kennen zu lernen, um Sie in Ihrem Strafverfahren individuell begleiten sowie
beraten zu können.
Insofern es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, haben wir die Aufgabe dem Jugendrichter einen Überblick über den bisherigen Lebensweg des jungen Menschen sowie über seine familiäre und persönliche Situation zu geben. Der Jugendrichter hat so die Möglichkeit, die vorgeworfene Straftat im Zusammenhang mit der Persönlichkeit zu sehen.
Nicht immer ist eine Strafe notwendig, insofern sich der Tatvorwurf bestätigen sollte. Denn es geht in den Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende darum, wie am Besten auf die vorgeworfene Tat reagiert werden sollte - einen Tatnachweis vorausgesetzt-, um weitere Straftaten zu vermeiden. Der erzieherische sowie präventive Charakter steht dabei stets im Vordergrund.
Je früher
man sich kümmert, umso mehr Einfluss kann man auf den Ablauf seines
Strafverfahrens nehmen. Daher stehen wir den Betreffenden gerne beratend und
begleitend zur Seite.
Zielgruppe:
Junge
Menschen die zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt zwischen 14 – 21 Jahre waren;
auch deren Eltern können sich gerne mit ihren Fragen an uns wenden.
Auch
Eltern und junge Menschen, die noch unter 14 Jahren sind und eine Straftat
oder eine verbotene Handlung (z.B. den Konsum von Cannabis) begangen haben,
können sich durch uns beraten lassen.
Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
- Das Angebot ist freiwillig.
- Die jungen Menschen entscheiden selbst, was und wie viel sie uns erzählen.
- Wir betreuen die jungen Menschen im gesamten Verfahren (Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Bußgeldverfahren (z.B. wegen Schulverweigerung), Jugendvollstreckungsverfahren, Berufungsverfahren, Haftsache).
- Wir nehmen, falls es dazu kommt, an der Gerichtsverhandlung teil und geben dort eine pädagogische Stellungnahme ab.
- Wir unterstützen die jungen Menschen bei der Erfüllung der Pflichten, die eventuell durch das Gericht auferlegt wurden.
- Wir bieten auch darüber hinaus Hilfe an oder
klären über andere Beratungs-und Hilfsmöglichkeiten auf.
Wie erreichen Sie uns?
Beratungen sind telefonisch, per Videotelefonie oder persönlich in
der Kreisverwaltung möglich. Sie erreichen uns entweder telefonisch oder per
Mail unter den genannten Kontaktdaten.
Telefon:
- Gabi Best-Altmeier: 02631-803-683
- Sandra Monath:. 02631-803-227
- Jenni Günther: 02631-803-134
- Christine Weisenfeld: 02631-803-550
- Vanessa Michels: 02631-803-139
Welche Kosten entstehen?
Kostenlos
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
Keine, da das Angebot auf freiwilliger Basis erfolgt.
Eine Beratung ist auch OHNE anhängiges Strafverfahren möglich. Junge
Menschen und/oder Eltern können sich bereits vor einem eingeleiteten
Ermittlungsverfahren melden („Ich habe
etwas gemacht und weiß jetzt nicht wie es weitergeht/was auf mich zukommt ….
oder mein Sohn/meine Tochter hat mir von einer begangenen Straftat berichtet
und ich/wir wissen nicht was wir machen sollen oder wie es weitergeht……“)