Verfahrenslotse in der Kreisverwaltung Neuwied
Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Der Verfahrenslotse bietet jungen Menschen mit (drohender)
Behinderung und deren Familien eine unabhängige Beratung an. Er zeigt den Weg
zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX auf.
Darüber hinaus kann der Verfahrenslotse die Ratsuchenden im
Verwaltungsverfahren unterstützen.
Der Verfahrenslotse unterstützt und begleitet junge Menschen und ihre Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Ihren Rechten auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Personenkreis:
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis 27 Jahre und deren Familien, Personensorgeberechtigte/Vormünder/gesetzliche Betreuung
Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Der Verfahrenslotse bietet eine unabhängige Beratung und Unterstützung im Bereich der Eingliederungshilfe an. Diese kann telefonisch, in der Kreisverwaltung, bei einem Hausbesuch oder in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen.
Wie erreichen Sie uns?
Telefonisch oder per Mail
Welche Kosten entstehen?
keine
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
keine