Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber

Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber

Straße / Hausnr.:
Heimstr. 33
PLZ / Ort:
56566 Neuwied
Telefon:
02631 401-0
Telefon 2:
Fax:
02631 401-50
E-Mail 2:
Dateien:

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?

Wir helfen Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien. Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte und arbeiten nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards in der Erziehungshilfe. Im Mittelpunkt aller Fördermaßnahmen stehen die jungen Menschen und ihre Familien mit ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und ihrem Recht auf Einbeziehung und Teilhabe am Erziehungsprozess.

Im Vertrauen auf eine bessere Zukunft für benachteiligte Kinder und Jugendliche bauen wir gemeinsam Brücken und vermitteln Chancen


Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?

Die Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber ist ein freier Träger der Jugendhilfe. Sie ist eine rechtlich selbstständige Stiftung des Evangelischen Kirchenkreises Wied und Mitglied im Diakonischen Werk der Ev. Kirche im Rheinland. Sie übt ihre Tätigkeit im Sinne des diakonischen Auftrages aus.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung dienen nach pädagogisch Gesichtspunkten konzipierte stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote. Dazu zählen Inobhutnahme Gruppen, Wohngruppen, eine intensivpädagogische Wohngruppe, eine Familiengruppe, Tagesgruppen, sonderpädagogische Familienhilfe, betreutes Wohnen und flexible Hilfen für unbegleitete Minderjährige basierend auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen:

Stationäre Hilfe zur Erziehung § 34 SGB VIII
Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII

Hilfe für Junge Volljährige § 41 SGB VIII
Flexible Hilfen nach §§ 27 ff.  SGB VIII

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII

 

Zu unserer Einrichtung gehören ferner:

Paul-Schneider-Schule (staatlich anerkannte Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt sozialemotionale Entwicklung


Wie erreichen Sie uns?

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr


Welche Kosten entstehen?
Die Hilfemaßnahmen erfolgen im Rahmen der Jugendhilfe auf der Grundlage des SGB VIII der Kinder- und Jugendhilfe.

Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
Antragstellung bei Jugendamt
Kostenzusage vom Jugendamt

 

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