Pflegebedürftige Menschen, die in der Häuslichkeit leben, haben Anspruch auf den monatlich zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125,00 EUR. Zusätzlich können bis zu 40 Prozent des nicht in Anspruch genommenen Sachleistungsbetrags für Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur bei Angeboten eingesetzt werden, deren Qualität geprüft ist. Hierzu zählen ambulante Pflegedienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag, welche von der zuständigen Behörde (ADD) nach Landesrecht anerkannt sind.
Um eine Anerkennung zu erhalten, sind verschiedene Qualitätsmerkmale vorzuweisen. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, eine Stellungnahme der kommunalen Pflegestrukturplanung nachzuweisen, wenn Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen. Anbieter, die eine Anerkennung beabsichtigen, werden gebeten, mit der zuständigen Pflegestrukturplanerin einen Termin zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu bitte an die Ansprechpartnerin für die Sozial- und Pflegestrukturplanung (Kontaktdaten finden Sie auf der linken Seite unter „Kontakt Sozial- und Pflegestrukturplanung“).
Informationen
zum Anerkennungsverfahren sind online auf der Seite der ADD RLP zu finden:
https://add.rlp.de/themen/soziales-und-gesundheit/pflege/antrag-auf-anerkennung-eines-angebotes-zur-unterstuetzung-im-alltag-taetigkeitsbericht-und-fortschreibung-der-aktuellen-entgelte